Rechtsinfos/Berufsrecht/Arzt/Autorenbeitraege



BGH Beschluss II ZB 7/11 vom 16. Mai 2013
 
Änderungen im Recht der Krankenversicherungen ab dem 01.04.2007 - Teil II Allgemeine Änderungen
 
Nichtbefolgung einer ärztlichen Anordnung, mangelnde Erfolgsaussicht
 
Arzthaftungsversicherung - Allgemeine Ausführungen zum Versicherungsumfang
 
Verpflichtung zur Aufklärung über angewandte und alternative Behandlungsmethoden
 
Altersbeschränkungen in zulassungsbeschränkten Berufen Teil 2
 
Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis
 
BGH Urteil III ZR 131/05 vom 2. Februar 2006
 
Besonderheiten bei der Unternehmensnachfolge freiberuflicher Einzelunternehmen
 
Umfanf der Versicherungsleistung in der privaten Krankenversicherung, Teil 1
 
Der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist rechtens
 
Ehrenamtlich tätiger Architekt hat HOAI nicht zu beachten
 
Grundsätzliches zur Berufsunfähigkeitsversicherung
 
Verpflichtung des Zahnarztes zur Aufklärung über Alternativen zur Versorgung einer Zahnlücke
 
Einführung - Berufsunfähigkeitsversicherung
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Berufsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Freiberufler, vor allem Rechtsanwälte und Steuerberater, in allen Fragen rund um die Berufspflichten, Berufshaftung und Zulassungsverfahren. Sie prüft insbesondere gegen Kollegen geltend gemachte Beschwerden bei den berufsrechtlichen Kammern und vertritt Kollegen und in den jeweiligen berufsrechtlichen Aufsichtsverfahren. Weiter berät und schult Rechtsanwältin Dibbelt Freiberufler, insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater, in allen Angelegenheiten des Berufsrechts.

Rechtsanwältin Dibbelt berät auch Mandanten, die Sachverhalte und Beschwerden bei den Kammern einlegen wollen. Sie vertritt in den nach Beschwerden eingeleiteten berufsrechtlichen Aufsichtsverfahren sowie ggf. weitergehende Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren.

Monika Dibbelt hat neben zahlreichen Beiträgen und Aufsätzen im Berufsrecht folgende Veröffentlichungen getätigt:

  • BeckOK Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA- Online-Kommentar, Autor(en): Volker Römermann, Tim Günther, Jan-Philipp Praß, Monika Dibbelt, Sabina Funke Gavilá, Herausgeber: Volker Römermann, Verlag C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2013

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Berufs- und Berufshaftungsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Umgang und Sicherung von Fremdgeldern
  • Berufsrechtliche Überwachungspflichten von Rechtsanwälten und Steuerberatern bei gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüssen
  • Wettbewerb und –sverbote für Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Rechtsanwalt und Steuerberater und die Nebentätigkeiten – wann sind welche Tätigkeiten mit dem Beruf vereinbar?

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0