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Einführung - Berufsunfähigkeitsversicherung

Allgemeines

Eine Berufsunfähigkeitszusatzversicherung wird mit einer anderen Versicherung, meist der Lebensversicherung, abgeschlossen. Es handelt sich hierbei daher um eine Zusatzversicherung, welche von der Hauptversicherung abhängig ist. Es soll eine bestimmte Summe an den Versicherungsnehmer für den Fall der Berufsunfähig-keit ausbezahlt werden, ohne dass es auf einen tatsächlich entstandenen Schaden ankommt. Ferner soll im Falle der Berufsunfähigkeitsversicherung die Versicherung sowie damit zu-sammenhängende anderweitige Versicherungen beitragsfrei gestellt werden. Die Leistungssumme ist immer vom Grad der Berufsunfähigkeit abhängig. Als Standardbedingungen sind bezüglich dieser Versicherung in der Regel die Bedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung (sog. BUZ) Vertragsinhalt.

Anspruchsentstehung

Der Anspruch auf die Versicherungsleistung entsteht mit Ablauf des Monats, in dem die Be-rufsunfähigkeit eingetreten ist. Bis zur Entscheidung über die Leistungspflicht müssen die Beiträge in voller Höhe weiterbe-zahlt werden. Sie werden jedoch bei Anerkennung der Leistungspflicht erstattet.

Anspruchsgeltendmachung

Für die Geltendmachung der Versicherungssumme hat der Versicherungsnehmer unverzüg-lich seine Berufsunfähigkeit nachzuweisen. Dem Versicherer ist der Versicherungsschein und der Nachweis der letzten Beitragszahlung herauszugeben. Die Ursachen für die Berufsunfähigkeit müssen dargelegt werden. Insbesondere sind ausführ-liche Berichte der Ärzte, die die versicherte Peron, behandeln oder behandelt haben, sowie Unterlagen über den Beruf und die eingetretenen Veränderungen der versicherten Peron dem Versicherer überreicht werden. Kommt es zu einer Pflegebedürftigkeit der versicherten Peron, so muss dem Versicherer eine Bestätigung über die Pflege, die Art und deren Umfang, der pflegenden Person oder der Pfle-geeinrichtung zugehen. Die versicherte Peron ist verpflichtet Anordnungen seitens des Arztes zu befolgen, um die Heilung zu fördern und die Berufsunfähigkeit zu mindern. Es bestehen weiterhin Mitwirkungspflichten bei der Überprüfung der Sachlage, welche der Versicherer jedes Jahr verlangen kann. Minderst sich die Berufsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit, muss dies dem Versicherer mit-geteilt werden.

Frist bei Vorgehen gegen die Entscheidung des Versicherers

Ist die Person, die die Versicherungsleistung gegenüber dem Versicherer geltend macht, mit der Entscheidung des Versicherers nicht einverstanden, so muss die den Anspruch innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend machen - dies jedoch nur, wenn der Versicherer den An-spruchsteller darauf hingewiesen hat.

Verjährungsfrist für Anspruchsgeltendmachung

Im Übrigen verjähren Ansprüche aus der Berufsunfähigkeitszusatzversicherung in 5 Jahren. Dabei beginnt die Verjährungsfrist mit dem Schluss des Jahres, in dem die Leistung verlangt werden kann.


Kontakt


Stand: August 2026


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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