Rechtsinfos/AGB-Recht/Haftungsausschluss

Der Begriff der Haftung, im allgemeinen definiert als Einstehenmüssen für eine Schuld, wird im Zivilrecht nicht einheitlich verwendet. Die Integration des früheren AGB-Gesetzes in das Schuldrecht des BGB führte teilweise zu einer Präzisierung und Erweiterung von Klauselverboten. So regelt § 309 Nr. 7 a BGB, dass eine Klausel stets unwirksam ist, die den Ausschluss oder die Begrenzung der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beinhaltet. Dabei ist es nicht von Bedeutung, ob der Schaden durch die Fahrlässigkeit des AGB-Verwenders entstanden ist oder durch eine fahrlässige bzw. vorsätzliche Pflichtverletzung seines gesetzlichen Vertreters oder eines beauftragten Dritten (sog. Erfüllungsgehilfe).

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



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„Da ist der Wurm drin“ - Gewährleistungsrecht beim Möbelkauf
 
DIE SCHULDRECHTSREFORM - EIN ÜBERBLICK
 
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – Eine Einführung (Teil III)
 
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Unwirksamkeit von Haftungsbeschränkungsklauseln in AGB - Beispiel Autowaschanlage
 
Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im Kauf und Werkvertragsrecht und ihre Einbeziehung in AGB
 
Leasingrecht - Einführung in das Recht des Leasings – Teil 04 – Finanzierungsleasing
 
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Einführung in das Vergaberecht Teil III Grundsätze des Vergabeverfahrens
 
DAS NEUE SCHULDRECHT - DIE SYNOPSE
 
KFZ-Leasing - eine Einführung
 
Versicherungsschutz des Architekten
 
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) - Eine Einführung (Teil I)
 
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Open Source Einführung - Teil 3: Haftungsrisiken und Lizenzmodelle
 
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Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
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Das Referat AGB-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Portrait Michael-Kaiser

Michael Kaiser entwirft, prüft und überarbeitet seit vielen Jahren Allgemeine Geschäftsbedingungen für mittelständische Unternehmen.
Er bearbeitet klassische AGB wie Fernabsatzvereinbarungen, Widerrufsbelehrungen, Einkaufsbedingungen, Bestellbedingungen, Lieferbedingungen oder Datenschutzvereinbarungen. Daneben prüft er die AGB-Rechts-Konformität von Verträgen, die zu mehrfacher Benutzung bestimmt sind und damit bereits AGB darstellen, wie z.B. Rahmenverträge, Kooperationsverträge, Mietverträge oder Kaufverträge.

Michael Kaiser hat im AGB-Recht veröffentlicht:

  • Einführung ins Recht der AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen in der rechtlichen Praxis, 2014, Michael Kaiser und Sebastian Galle, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6

  • AGB-Recht – eine Einführung in das Recht der AGB; Anwendung und Fallen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6

Rechtsanwalt Michael Kaiser ist Dozent für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema:

  • AGB und ihre Anwendung – Mitarbeiterschulung; Fallen in der Praxis
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen im Onlinehandel und Fernabsatz
  • Widerrufsbedingungen im Fernabsatz: Gestaltung und Anwendung
  • Haftungsbegrenzung in AGB: Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter:
Mail: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28

 

Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Dibbelt prüft AGB und AVB auf Rechtswirksamkeit und Wettbewerbsverstöße. Sie erstellt neue und überarbeitet bestehende AGB und passt Ihr „Kleingedrucktes“ an die aktuelle Rechtsprechung an, um Abmahnungen von Konkurrenten wegen unzulässiger AGB zu vermeiden und rechtssichere Vertragsgrundlagen zu schaffen. Rechtsanwältin Dibbelt erstellt neue AGB wie  Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen und andere Musterverträge. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Dibbelt ist die Prüfung der wirksamen Einbeziehung der AGB in den Vertrag im alltäglichen Geschäftsverkehr und im Internet genauso wie bei widerstreitenden AGB. Ein besonderes Augenmerk legt Rechtsanwältin Dibbelt auf ihr persönliches Geschäftsmodell und die besonderen Interessenschwerpunkte ihrer Mandanten. Neben der Überprüfung der AGB-Klauseln anhand der aktuellen Rechtsprechung ist vielen Mandanten das Anliegen die Haftungs- und Verschuldensklauseln klar und einfach zu gestalten.

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema

  • AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater und Rechtsanwälte
  • Widerrufsbelehrungen: Gestaltung und Anwendung
  • Die „AGB-Schlacht“ gewinnen: Wie man mit widersprechenden AGB bei Bestellung und Lieferung umgeht
  • Gefahren bei (ungeprüfter) Übernahmen fremder Geschäftsbedingungen

Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0