Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – Eine Einführung (Teil I)
Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) – Eine Einführung (Teil I)
Die ADSp sind Allgemeine Geschäftsbedingungen im Sinne der §§ 305ff. BGB. Sie werden daher nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie in das Vertragsverhältnis einbezogen werden. Auch stellen die ADSp trotz weiter Anerkennung keinen Handelsbrauch dar. Da die ADSp allerdings Gegenstand einer Übereinkunft des Speditionsgewerbes, des Handels und der Industrie sind, erheben sie einen besonderen Anspruch auf Ausgewogenheit, was in der Rechtsprechung insbesondere bei der Einbeziehung und der Klauselkontrolle berücksichtigt wird.
Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich der ADSp ist in Ziffer 2 ADSp geregelt. Danach gelten die ADSp für Verkehrsverträge über alle Arten von Tätigkeiten, gleichgültig ob sie Speditions-, Fracht-, Lager- oder sonstige üblicherweise zum Speditionsgewerbe gehörende Geschäfte betreffen. Hierbei wird nicht an den Speditionsvertrag im Sinne des § 453 HGB angeknüpft, sondern an den Spediteur im berufsständischen Sinne. Spediteur im Sinne der ADSp ist auch nach der Rechtsprechung derjenige, der gewerbsmäßig für andere im eigenen Namen Güter befördert oder lagert oder die hierzu notwendigen Maßnahmen vorbereitet, organisiert oder besorgt. Nach Ziffer 2.4 ADSp finden die ADSp keine Anwendung auf Verkehrsverträge mit Verbrauchern und gelten nach Ziffer 2.3 ADSp nicht für Geschäfte, die ausschließlich Verpackungsarbeiten, die Beförderung oder Lagerung von Umzugsgut, Kran- oder Montagearbeiten, Schwer- oder Großraumtransporte mit Ausnahme der Umschlagstätigkeit des Spediteurs oder Abschlepp- und Bergungstätigkeiten zum Gegenstand haben. Weiter ist insbesondere Ziffer 2.5 ADSp zu beachten, nach dem die ADSp Handelsbräuchen und gesetzlichen Bestimmungen vorgehen, es sei denn, die gesetzlichen Bestimmungen sind zwingend oder AGB-fest. Zwingende Vorschriften enthalten die internationalen Übereinkommen (CMR, MÜ, CIM). AGB-fest sind auch einige Bestimmungen der §§ 425ff. HGB. Soweit diese Vorschriften den ADSp entgegenstehen, treten die ADSp zurück.
Fortsetzung: Teil II
Weiterlesen:
zum folgenden Teil des Buches
Links zu allen Beiträgen der Serie Allgemeine Deutsche Spediteurbedingungen
Stand: Februar 2011
Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat AGB-Recht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:
Michael Kaiser entwirft, prüft und überarbeitet seit vielen Jahren Allgemeine Geschäftsbedingungen für mittelständische Unternehmen.
Er bearbeitet klassische AGB wie Fernabsatzvereinbarungen, Widerrufsbelehrungen, Einkaufsbedingungen, Bestellbedingungen, Lieferbedingungen oder Datenschutzvereinbarungen. Daneben prüft er die AGB-Rechts-Konformität von Verträgen, die zu mehrfacher Benutzung bestimmt sind und damit bereits AGB darstellen, wie z.B. Rahmenverträge, Kooperationsverträge, Mietverträge oder Kaufverträge.
Michael Kaiser hat im AGB-Recht veröffentlicht:
-
Einführung ins Recht der AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen in der rechtlichen Praxis, 2014, Michael Kaiser und Sebastian Galle, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6
- AGB-Recht – eine Einführung in das Recht der AGB; Anwendung und Fallen, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-36-6
Rechtsanwalt Michael Kaiser ist Dozent für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema:
- AGB und ihre Anwendung – Mitarbeiterschulung; Fallen in der Praxis
- Allgemeine Geschäftsbedingungen im Onlinehandel und Fernabsatz
- Widerrufsbedingungen im Fernabsatz: Gestaltung und Anwendung
- Haftungsbegrenzung in AGB: Gestaltungsmöglichkeiten und Grenzen
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter:
Mail: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Monika Dibbelt, Rechtsanwältin
Rechtsanwältin Dibbelt prüft AGB und AVB auf Rechtswirksamkeit und Wettbewerbsverstöße. Sie erstellt neue und überarbeitet bestehende AGB und passt Ihr „Kleingedrucktes“ an die aktuelle Rechtsprechung an, um Abmahnungen von Konkurrenten wegen unzulässiger AGB zu vermeiden und rechtssichere Vertragsgrundlagen zu schaffen. Rechtsanwältin Dibbelt erstellt neue AGB wie Einkaufsbedingungen, Lieferbedingungen und andere Musterverträge. Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt von Frau Dibbelt ist die Prüfung der wirksamen Einbeziehung der AGB in den Vertrag im alltäglichen Geschäftsverkehr und im Internet genauso wie bei widerstreitenden AGB. Ein besonderes Augenmerk legt Rechtsanwältin Dibbelt auf ihr persönliches Geschäftsmodell und die besonderen Interessenschwerpunkte ihrer Mandanten. Neben der Überprüfung der AGB-Klauseln anhand der aktuellen Rechtsprechung ist vielen Mandanten das Anliegen die Haftungs- und Verschuldensklauseln klar und einfach zu gestalten.
Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für AGB-Recht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Sie bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zum Thema
- AGB für Freiberufler – Haftungsfallen aus berufsrechtlicher Sicht
- Allgemeine Geschäftsbedingungen für Steuerberater und Rechtsanwälte
- Widerrufsbelehrungen: Gestaltung und Anwendung
- Die „AGB-Schlacht“ gewinnen: Wie man mit widersprechenden AGB bei Bestellung und Lieferung umgeht
- Gefahren bei (ungeprüfter) Übernahmen fremder Geschäftsbedingungen
Kontaktieren Sie Rechtsanwältin Monika Dibbelt unter:
Mail: dibbelt@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0421-2241987-0
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Speditionsrecht/ GrundlagenRechtsinfos/ AGB-Recht
Rechtsinfos/ Speditionsrecht
Rechtsinfos/ Transportrecht
Rechtsinfos/ AGB-Recht/ Haftungsausschluss
Rechtsinfos/ AGB-Recht/ Einbeziehung