Rechtsinfos/Vollstreckungsrecht/Zwangsversteigerung

Die Zwangsversteigerung ist die Durchsetzung eines Anspruchs mit staatlichen Machtmitteln. Der Gläubiger hat die Möglichkeiten, wegen einer Geldforderung in das unbewegliche Vermögen zu vollstrecken und seinen Anspruch somit zu befriedigen.

Unbewegliches Vermögen sind Grundstücke und deren Aufbauten, Wohnungseigentum, Teileigentum sowie grundstücksgleiche Rechte wie das Erbbaurecht. Flugzeuge und Schiffe werden ebenso wie unbewegliche Gegenstände behandelt, soweit sie in ein Register eingetragen sind. Auch für deren Verwertung gelten besondere Vorschriften.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen.

 



Einführung in die Zwangsversteigerung - 1. Teil: Anordnung
 
Einführung in die Zwangsversteigerung - 2. Teil: Wertfestsetzung und Einstellung
 
SICHERUNGSRECHTE - TEIL VI: GRUNDSCHULD UND HYPOTHEK
 
Einführung in die Zwangsversteigerung - 4. Teil: Erlösverteilung und Kosten der Zwangsversteigerung
 
Einführung in die Zwangsverwaltung - 3. Teil: Verteilung der Einnahmen
 
Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Beschlagnahme
 
Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 2. Teil
 
Einführung in die Zwangsversteigerung – 3. Teil: Versteigerungstermin und Zuschlag
 
Einführung in die Zwangsverwaltung - 1. Teil: Anordnung und Einstellung
 
Die Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum - Ein Überblick
 
Was ist seit dem 01.07.2007 neu im WEG - Ein Überblick
 
Die Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum - Ein Überblick
 
Das Zwangsverwaltungsverfahren - Die Einstweilige Einstellung
 
Der Hausverwalter im WEG - 3. Aufgaben und Befugnisse: Teil 2
 
Einführung ins Recht der Zwangssicherungshypothek - Teil 1
 
Schutz vor Zwangsversteigerung nach Kreditverkauf
 
Das Zwangsverwaltungsverfahren – Die beschlagnahmten Gegenstände
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Vollstreckungsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Vollstreckungsrecht ist in verschiedenen Rechtsgebieten angesiedelt. Je nach Problemstellung sind unsere in den jeweiligen Rechtsgebieten spezialisierten Anwälte für Sie da.

Wir verhandeln Vollstreckungsaufschübe und Teilzahlungsvereinbarungen, erheben Vollstreckungsgegenklagen oder die Einrede der Verjährung wegen (teilverjährter) Forderungen oder Zinsen (auch aus titulierten Ansprüchen). In diesen Fällen sind unsere Spezialisten für Insolvenzrecht Ihre Ansprechpartner.

Bei Vollstreckungen in Arbeitseinkommen (Lohnpfändung) sprechen Sie gerne unsere Spezialisten im Arbeitsrecht an.

Vollstreckungen in Bankguthaben oder bei Zwangsversteigerungen in Immobilien durch Banken: Unser Bankrechtsspezialisten sind hier Ihre erste Adresse.Bei Vollstreckungen im Ausland helfen Ihnen unsere Spezialisten im internationalen Recht und Europarecht.

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