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Rechtsinfos/Baurecht/Architektenrecht/Haftung

Haftung

Für schuldhafte Pflichtverletzungen haftet der Insolvenzverwalter allen Verfahrensbeteiligten, also sowohl den Gläubigern als auch dem Schuldner. Die Haftung gegenüber den Gläubigern spielt insbesondere im Bereich der Masseunzulänglichkeit eine Rolle. Wenn der Insolvenzverwalter bereits bei Eingehung einer Masseverbindlichkeit erkennen konnte, daß die Masse zur Begleichung der eingegangenen Verbindlichkeiten nicht ausreichen würde, haftet er gegenüber dem betroffenen Gläubiger. Das gleiche gilt, gegenüber Gläubigern mit Aus- oder Absonderungsrechten, falls diese verletzt werden.

Rechtsinfos unserer Partner zur Einführung sowie Rechtsprechung finden Sie in den folgenden Beiträgen. Wir beraten Sie gerne.



Einführung in die VOB-B Teil 6
 
Vertragsstrafenvorbehalt bei der Abnahme
 
Die Sekundärhaftung des Architekten
 
Der Architekten und Ingenieurvertrag als Werkvertrag
 
Kann der Architekt bei nachträglicher Versagung der Baugenehmigung sein Honorar geltend machen?
 
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN EINE EINFÜHRUNG TEIL 9 Regelungsbereiche in AGB (Teil 3)
 
Die Haftung des Architekten bei falscher Rechnungsprüfung
 
Haftungsrisiko des Architekten, wenn er den Bauvertrag selbst formuliert
 
Die Verjährung der Sekundärhaftung des Architekten
 
Kann der Generalunternehmer die Vertragsstrafe an den Subunternehmer weitergeben?
 
Grenzen haftungsrechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten von AGB im Kauf und Werkvertragsrecht
 
DAS NEUE SCHULDRECHT - DIE SYNOPSE
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Baurecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Markus Zenetti, Rechtsanwalt

Portrait Zenetti-Markus

Rechtsanwalt Zenetti berät und vertritt als Mandanten vorwiegend Öffentliche Auftraggeber, Ingenieure und Architekten, sowie Baufirmen und gewerbliche Vermieter und unterstützt durch Wirtschaftsmediation.

„Aufgrund meiner Praxiserfahrung und Zusatzausbildungen kenne ich die Herausforderungen, mit denen Sie konfrontiert sind, verstehe Ihre konkreten Anliegen und helfe Ihnen beim Erzielen einer für Sie wirtschaftlich sinnvollen Lösung.

Er ist Lehrbeauftragter an der Hochschule für Angewandtes Management.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Prozessvertretung
  • Vertragsgestaltungen im Bau- und Architektenrecht
  • Vergaberecht
  • Internationaler Handel
  • Wirtschaftsmediation
Beruflicher Hintergrund
  • Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Konstanz
  • Geschäftsführer mehrerer deutscher Auslandshandelskammern, u. a. in Saudi-Arabien, dem Iran und in Serbien
  • Master of Business Administration, MBA
  • Immobilien-Manager (gtw)
  • Rechtsanwalt
  • Mediator

Vortragstätigkeiten

  • Bayerische Ingenieurekammer Bau
  • Bayerische Bauakademie
  • Inhouse-Seminare
  • Online-Seminare
  • Gesprächsführung und Verhandlungstechnik
    Hochschule für Angewandtes Management
  • Konfliktmanagement
    Hochschule für Angewandtes Management
  • Taktisches Verhandeln für Bauleiter
    BauinformationsZentrum des Verbandes der Bayerischen Bauindustrie, Stockdorf
  • Mediation für Immobilienprofis
    Gesellschaft für Training und Weiterbildung GmbH – gtw, München
  • Integratives Verhandeln für Hausverwalter,
    Gesellschaft für Training und Weiterbildung GmbH – gtw, München
  • Rechtsformen, Versicherungen, Fördermöglichkeiten für Existenzgründer
    bfz gGmbH, München

Mitgliedschaften

  • Deutscher Anwaltverein
  • Deutsche Gesellschaft für Mediation (DGM)
  • Verband der Geschäftsführer Deutscher Industrie- und Handelskammern
  • Personalförderpool des DIHK Berlin
  • IHK-Mediatorenpool München

Dr. Richard Kammerguber, Rechtsanwalt

Portrait Dr.-Richard-Kammergruber

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Immobilienrecht
  • Privates Bau- und Architektenrecht (BGB/VOB/B)
  • Kauf und Verkauf von Immobilien
  • Mietrecht, Erbbaurecht

Beruflicher Hintergrund

  • Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Fachhochschule München
  • Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München
  • Doktorarbeit in Regensburg bei Prof. Dr. Reinhard Richardi
  • Rechtsanwalt seit 1995
  • Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001

Frank Kosterhon, Rechtsanwalt

Portrait Kosterhon-Frank

Frank Kosterhon ist zudem Syndicus des Ingenieurverband Geoinformation und Vermessung Bayern, IGVB; www.igvb.de, Syndicus des Berufsverband freischaffender Architekten und Bauingenieure, BAB; www.babberufsverband.de, Schlichter und Schiedsrichter nach der Schlichtungs- und Schiedsordnung (SOBau) der ARGE Baurecht in Deutschen Anwaltsverein; www.arge-baurecht.com sowie Sachverständiger nach der Schiedsgerichtsordnung für das Bauwesen (einschließlich Anlagenbau) (SGO); www.baurecht-ges.de.

Als Autor hat er das Rechtshandbuch für Ingenieure und Architekten, Beck-Verlag München sowie Urheberrecht für Architekten und Ingenieure, Beck-Verlag München, gemeinsam mit Frau Rechtsanwältin Anja Binder, München verfasst.

Tätigkeitsschwerpunkte
Beruflicher Hintergrund
Lehrtätigkeiten
  • Nebenamtliche Lehrkraft für öffentliches Baurecht an der Bayer. Verwaltungsschule, bis 1993
  • Ständiger Referent an der Ingenieurakademie Bayern, Fortbildungsinstitut der Bayer. Ingenieurekammer- Bau; www.bayika.de
  • Lehrbeauftragter für privates Baurecht an der Bauakademie Biberach; www.bauakademie-biberach.de
  • Lehrbeauftragter für Ingenieurvertrags- und Honorarrecht an der Hochschule München; www.hm.edu

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001