Logo Brennecke & FASP Group

Rechtsinfos/Steuerrecht/Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist eine Art der Einkommensteuer. Sie wird auf Einkünfte aus so genannter nichtselbständiger Arbeit erhoben.

Wer ist der Steuerpflichtige: der Arbeitnehmer. Sie wird direkt erhoben, wobei jedoch der Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung die Lohnsteuer zu berechnen hat, vom Bruttolohn einzubehalten und an das zuständige Finanzamt abzuführen.

Weitere Informationen finden Sie in den anchfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Geschäftsführerhaftung: Angreifbare Lohnsteuerhaftungsbescheide wegen Lohnsteuer, die innerhalb von 3 Monaten vor Antrag fällig war
 
Anfechtung der Zahlung von Lohnsteuer und Umsatzsteuer vor Insolvenzantrag und deren Auswirkung auf Geschäftsführerhaftung
 
Keine Restschuldbefreiung für Geldstrafen - Restschuldbefreiung für Kosten und Säumniszuschläge
 
Geschäftsführerhaftung - nicht jeder Haftungsbescheid ist gerechtfertigt
 
Wenn aus Lohnsteuer Arbeitslohn wird
 
Steuerliche Behandlung von geldwerten Vorteilen
 
Der steuerlich relevante Zufluss von Abfindungen bei Beendigung von Arbeitsverhältnissen
 
Die Zugaben und Rabattgewährung nach dem neuen UWG
 
Regelinsolvenz und Verbraucherinsolvenz - wann ist welches Insolvenzverfahren anzuwenden ?
 
Die Haftung des Geschäftsführers vor und in der Insolvenz
 
Dienstwagen: Totalschaden steuerlich absetzbar
 
Entwurf Jahressteuergesetz 2007: Weitere Steueränderungen in Sicht
 
Steuerliche Änderungen zum 1.1.2004
 
Fallen Steuererstattungsansprüche in die Insolvenzmasse ?
 
Steuerrechtliche Aspekte in der Insolvenz Teil 2: 2.1. Die Behandlung der einzelnen Steuerarten und Erhebungsformen - Die Einkommensteuer (2)