Rechtsinfos/Steuerrecht/Gemeinnützigkeit
Als gemeinnützig wird eine Tätigkeit bezeichnet, die darauf abzielt, das allgemeine Wohl zu fördern. Ist eine Organisation gemeinnützig und ist das vom Finanzamt anerkannt, wird sie von den Steuern ganz oder teilweise befreit.
Es gibt jedoch immer wieder Streit darüber, ob die Gemeinnützigkeit der jeweiligen Institution vorliegt und die Vorteile daraus gezogen werden können.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.