Rechtsinfos/Vertragsrecht/Abtretung

Die "Abtretung" wird rechtstechnisch auch Zession genannt und bewirkt die personelle Änderung des Schuldverhältnisses auf Gläubigerseite.

Zweck der Abtretung ist, Forderungen, die bereits als solche einen Vermögenswert darstellen, ähnlich wie körperliche Sachen übertragen zu können. Durch die Übertragung verliert der bisherige Gläubiger (so genannter Zedent) jegliche Beziehung und Berechtigung zur Forderung, während der Erwerber (so genannter Zessionar) alle Rechte und Nebenrechte zur Forderung erlangt.

Weitere Informationen finden Sie in den anchfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.



Sicherung I - Vorsicht bei Forderungsabtretungen in der Krise – keine Sicherung!
 
Kreditsicherheiten - Die Abtretung von Forderungen
 
Gehaltsabtretung - eine Einführung
 
Verlängerter Eigentumsvorbehalt und Forderungsabtretung bei Baustofflieferanten
 
Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz
 
Abtretung und Pfändung von Leistungen aus der Lebensversicherungen in der Insolvenz
 
Das Bankgeheimnis: Teil 4 Wirkungen von Forderungsabtretungen
 
Die Ausschlussfrist des § 8 AKB in der Kraftfahrtversicherung, Teil 2
 
Die Grundschuld - Eine Einführung
 
Das Recht der GmbH Teil 4 Wechsel der Gesellschafter
 
Eigentumsvorbehalt und Abwehrklauseln in allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB)
 
Schutzwirkung eines Sicherheitenpool für Banken stark eingeschränkt
 
Factoring - eine Einführung, Teil II
 
Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 09 – Rechtsfolge bei abgetretener Darlehensforderung
 
Einführung ins Erbrecht Teil 1: Gesetzliche Erbfolge - Einführung
 
SICHERUNGSRECHTE - TEIL V: SICHERUNGSÜBEREIGNUNG & CO
 
Kreditverkauf durch Banken
 
PRIVATINSOLVENZ – VERBRAUCHERINSOLVENZ : EINE EINFÜHRUNG, Teil 3.3. Der Insolvenzantrag durch den Schuldner - Erklärung zur Restschuldbefreiung
 
SICHERUNGSRECHTE - TEIL I: ABSONDERUNG UND AUSSONDERUNG
 
Leasing in der Insolvenz
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Vertragsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Unsere Anwälte beraten und vertreten Sie in allen Bereichen des Vertragsrechts. Wir gestalten Verträge für Sie, prüfen Ihnen vorgelegte Verträge darauf, ob diese ihre berechtigten Interessen wiedergeben sowie auf für Sie ungünstige Klauseln, optimieren Vertragsformulierungen für die von Ihnen angestrebten Zwecke, prüfen Beendigungsmöglichkeiten für Sie und machen Ihre Ansprüche aus Verträgen für Sie geltend.

Wir verhandeln Verträge für Ihre Interessen.

Jeder unserer Anwälte berät und vertritt hinsichtlich derjenigen Verträge aus dem von ihm bearbeiteten Rechtsgebiet. Die Bearbeiter der jeweiligen Rechtsgebiete finden Sie jeweils unter den Beiträgen und Darstellungen unserer Rechtsinfos, die Sie im zweiten Menu von links nach Referaten geordnet wiederfinden.