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Rechtsinfos/Steuerrecht/Gemeinnützigkeit

Als gemeinnützig wird eine Tätigkeit bezeichnet, die darauf abzielt, das allgemeine Wohl zu fördern. Ist eine Organisation gemeinnützig und ist das vom Finanzamt anerkannt, wird sie von den Steuern ganz oder teilweise befreit.

Es gibt jedoch immer wieder Streit darüber, ob die Gemeinnützigkeit der jeweiligen Institution vorliegt und die Vorteile daraus gezogen werden können.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Reform des Vereinsrechts 2007 - Die Änderungen im Gemeinnützigkeits- und Spendenrecht im Überblick
 
Fitness-Studios gemeinnütziger Sportvereine sind Zweckbetrieb
 
Steuerrechtlichen Handhaben von Spenden für die „Erdbeben-Katastrophe im Januar 2010 in Haiti“
 
Mittelweitergabe - Steuerlich unschädliche Betätigung gem § 58 Nr. 2 AO
 
Steuerpflicht gesponserter gemeinnütziger Vereine
 
Abgrenzung Schulgeld und Spenden
 
Gemeinnützigkeitsrecht: Der Übungsleiterfreibetrag gemäß § 3 Nr. 26 EStG
 
Veranstaltung von Lotterien/Tombolen in Vereinen – Erlaubnispflichtigkeit
 
Der Unmittelbarkeitsgrundsatz beim Spenden- / Förderverein - Mittelvergabe nach § 58 Nr. 1 Abgabenordnung
 
Die Stellung des Vereinsmitglieds in steuerrechtlicher Hinsicht
 
Neue Muster für Zuwendungsbestätigungen (=Spendenbescheinigungen)
 
Neue Vorgaben zum Ehrenamtsfreibetrag
 
Anforderungen an Aufwandsspenden
 
Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen) durch den Vereinsvorstand
 
Buchführungs und Aufzeichnungspflichten im Verein
 
Gebührenpflicht auch für PCs in Vereinen
 
Vereinspraxis im Arbeitsrecht – Vergütung und Aufwandsersatz im Arbeitsvertrag
 
Neue Haftungserleichterung für Vereinsvorstände
 
Die gemeinnützige Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)