Rechtsinfos/Prozessrecht/Kosten/Prozesskostenhilfe - PKH/Autorenbeitraege



Fehlende Unterlagen können zur Ablehnung von Prozesskostenhilfe führen
 
Notwendige Prozesskostenhilfe erst bei Nichtzurückweisung der Berufung
 
Beim Antrag auf Prozesskostenhilfe für Vereine muss das „allgemeine Interesse“ begründet werden
 
Nichtangabe von Gläubigern oder Schulden in Verbraucherinsolvenzverfahren führt zu Versagung der Restschuldbefreiung
 
Erlös aus veräußertem Familienheim muss eingesetzt werden
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Prozessrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

 

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
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Telefon: 0721-20396-28