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Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische Stiftung

Eine norwegische Stiftung kann als Gesellschaftsform dadurch gebildet werden, dass ein bestimmter Vermögenswert (durch Testament, Geschenk oder eine andere rechtliche Verfügung) für ein bestimmtes ideelles, humanitäres, soziales, wirtschaftliches oder vergleichbares Ziel zur Verfügung gestellt wird. Zu diesen zählt man auch selbständige Legate, Institutionen und Fonds, die durch Privatleute errichtet wurden.

Zur Errichtung einer handeltreibenden Stiftung bedarf es eines Grundkapitals von mindestens 200.000,- NOK (ca. 25.000,- €). Dieses Grundkapital muss im Einheitsregister, sowie in das Unternehmensregister eingetragen werden. Die norwegische Stiftung braucht einen Vorstand, der sie vertritt und die Verantwortung für die Stiftung und ihre Verwaltung hat. In weiteren Regelungen kann bestimmt werden, dass diese außer dem Vorstand weitere Organe (beispielsweise einen Geschäftsführer) haben soll.


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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