Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Vergaberecht

Das Vergaberecht wird meistens auch als öffentliches Auftrags-, Beschaffungs-, Verdingungswesen bezeichnet. Es umfasst die Gesamtheit der Regeln und Vorschriften, die ein Träger öffentlicher Gewalt bei der Beschaffung von sachlichen Mitteln und Leistungen, die er zur Erfüllung von Verwaltungsaufgaben benötigt, zu beachten hat. Dazu gehören aber auch die Rechts- und Verfahrensregeln, nach denen Bieter Rechtsschutz wegen der Verletzung der Verfahrensregeln beim vorgenannten Einkauf der Leistungen suchen können. Diese Beschaffung vollzieht sich grundsätzlich in Formen des Privatrechts durch den Abschluss von zivilrechtlichen Verträgen.

In den folgenden Kategorien finden Sie Beiträge unserer Partner und zahlreiche Rechtsprechungsnachweise zu Themen des Vergaberecht.

 



Einführung in das Vergaberecht Teil VIII Rechtsschutz
 
Einführung in das Vergaberecht Teil IV Arten der Ausschreibung
 
Einführung in das Vergaberecht Teil III Grundsätze des Vergabeverfahrens
 
Einführung in das Vergaberecht Teil II Wer muss ausschreiben?
 
Einführung in das Vergaberecht Teil I Einleitung
 
Einführung in das Vergaberecht Teil V Die ordnungsgemäße Ausschreibung
 
Schadensersatzansprüche gegen Vergabeentscheidungen für öffentliche Aufträge
 
Mischkalkulation im Angebot führt zum Ausschluß
 
Einführung in das Vergaberecht Teil VI Angebotsabgabe