Schadensersatzansprüche gegen Vergabeentscheidungen für öffentliche Aufträge
Schadensersatzansprüche gegen Vergabeentscheidungen für öffentliche Aufträge Wurde ein Mitbieter bei der Vergabe öffentlicher Aufträge benachteiligt oder ermessensfehlerhaft nicht berücksichtigt, können in der Regel folgende Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. 1. Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens, § 126 GWB (Fußnote) Hat der Auftraggeber gegen eine Vorschrift verstoßen, die den Schutz des sich an der Ausschreibung beteiligenden Unternehmens bezweckt und hätte dieses Unternehmen ohne den Verstoß bei der Wertung der Angebote eine echte Chance gehabt, den Zuschlag zu erhalten, kann das Unternehmen Schadensersatz für die Kosten der Vorbereitung des Angebotes oder der Teilnahme am Vergabeverfahren verlangen. 2. Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch, § 8 UWG (Fußnote) b.z.w. Schadensersatzanspruch, § 9 UWG Hat ein Mitbewerber einen anderen Mitbewerber in einem Vergabeverfahren ,,gezielt behindert``, § 4, Ziff. 10 UWG, was das Gesetz als unlauteren Wettbewerb qualifiziert, kann der andere Mitbewerber auf Unterlassung oder Beseitigung der Folgen des unlauteren Handelns klagen. Letztere Möglichkeit wird in manchen Fällen jedoch eher theoretischer Natur sein, denn wie soll die Beseitigung der Folgen des unlauteren Handelns aussehen, wenn z.B. der ausgeschriebene Auftrag bereits vergeben und (Fußnote) abgearbeitet ist? Aus diesem Grund sieht das Gesetz gemäß § 9 UWG zugleich: einen Anspruch auf Ersatz des durch den unlauteren Wettbewerb entstandenen Schadens vor, § 9 UWG. Auch hier ist jedoch Vorraussetzung, das eine gezielte Behinderung vorgelegen hat. 3. Amtshaftungsanspruch gegen die Vergabebehörde, § 839 BGB i.V.m. Art. 34 GG Hat die Vergabebehörde bei der Durchführung des Vergabeverfahrens durch vorsätzliche oder fahrlässige Benachteiligung eines Mitbewerbers ihre Amtspflichten in Bezug auf rechtmäßiges und ordnungsgemäßes Verhalten verletzt, steht dem betreffenden Mitbewerber ein Schadensersatzanspruch gegen die Vergabebehörde zu (Fußnote).
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Handelsvertreter - Wettbewerbsverbote und Geheimhaltungspflichten" von Harald Brennecke und Kathrin Stipp, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 3-939384-03-8, ISBN ab 01.01.2007: 978-3-939384-03-8.
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Stand: Dezember 2025
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