Rechtsinfos/Verkehrsrecht/Schadensersatz

Schadensersatz ist nicht immer nur dann zu gewähren, wenn eine Person den anderen vorsätzlich oder fahrlässig verletzt. Schadensersatzansprüche sind auch im deutschen Vertragsrechts gesetzlich geregelt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass die Vertragsparteien Voraussetzungen normieren, bei deren Nichterfüllung die Gegenseite zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet ist. Welche Form des Schadenersatzes zu leisten ist, bereitet sehr oft Schwierigkeiten und muss meistens gerichtlich entschieden werden.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Abrechnung eines Verkehrsunfalls auf Gutachtenbasis
 
Ersatttung der Umsatzsteuer bei der Neuanschaffung eines Pkw nach einem Verkehrsunfall
 
Die 130 % Rechtsprechung des BGH bei Reparaturkosten
 
Fahrzeugbezogene Schäden Teil 1 - Erstattung von Sachverständigenkosten
 
Fahrzeug- und Personenschäden durch Dachlawinen
 
Schadensminderungspflicht bei Nutzungsausfallkosten
 
Anspruch auf Nutzungsausfallkosten nach einem Verkehrsunfall
 
Verkehrsunfallrecht Geschädigter darf Kfz Schaden nach den in Markenwerkstatt anfallenden Reparaturkosten berechnen
 
Verkehrsrecht – Personenschaden: Grundsätze des Personenschadens
 
Ansprüche Dritter bei Tötung eines Verkehrsteilnehmers, Teil 1
 
Probleme bei der Erstattung der Umsatzsteuer nach einem Verkehrsunfall
 
Sicherungspflichten und strafrechtliche Verantwortung eines Bauherrn
 
Bundesgerichtshof stärkt Rechte von Gebrauchtwagenkäufern
 
Ein gewöhnlicher Parkplatzunfall mit unangenehmen Folgen
 
Die „Nebenkosten“ beim Unfall
 
Abrechung von Fahrzeugschäden nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, Teil 1
 
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten trotz Beauftragung eines Sachverständigen durch den Haftpflichtversicherer
 
Nutzungsausfallentschädigung für Harley-Davidson und Oldtimer
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Verkehrsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Portrait Michael-Kaiser

Rechtsanwalt Michael Kaiser berät auf den Gebieten des zivilen Verkehrsrechts (insbesondere bei Verkehrsunfällen) und im Bereich Verkehrsordnungswidrigkeiten und im Verkehrsstrafrecht.

Der besondere Schwerpunkt von Michael Kaiser liegt im Bereich der Fahrverbote und Führerscheinentzugsverfahren. Er vertritt Betroffene mit dem Ziel, den Führerscheinentzug zu vermeiden, sei es wegen Fehlern im Messverfahren, Fehlern der Beschilderung oder beruflichen Umständen, die den Führerscheinentzug zu einer besonderen Härte machen würden, so dass eine erhöhte Geldstrafe den Führerscheinentzug entfallen lassen kann.

Rechtsanwalt Kaiser ist seit vielen Jahren im gesamten Verkehrsrecht tätig. Er berät und vertritt bei Verkehrsunfällen und übernimmt alle notwendige Korrespondenz mit Versicherungen, Gutachtern, Zeugen und Polizei. Er macht nicht nur den Fahrzeugschaden für Sie geltend, sondern prüft alle denkbaren Ansprüche, vom Verdienstausfall über Schmerzensgeld und Schadensersatz bis zum Ersatz von Mietwagenkosten, Urlaubsverlust bis hin zum Wertverlust bei Fahrzeugen aufgrund von Reparaturen. Er prüft Versicherungsrückstufungen und verhandelt mit Versicherungen über angemessene Entschädigungen.

Er wehrt unberechtigte Ansprüche gegen vermeintliche Unfallverursacher ab.
Er vertritt bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, von der Geschwindigkeitsüberschreitung bis zur Alkoholfahrt, und hilft bei drohendem Führerscheinverlust oder Punkten in Flensburg sowie bei Verkehrsstraftaten.

Rechtsanwalt Kaiser bereitet derzeit eine Veröffentlichung vor zum Thema:

  • Fahrverbot und Führerscheinentzug

Rechtsanwalt Kaiser ist Dozent für Verkehrsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.
Rechtsanwalt Kaiser bietet Vorträge, Seminare und Schulungen zu folgenden Themen an

  • Versicherungspraxis im Verkehrsrecht
  • Schadensabwicklung bei Verkehrsunfällen – Tricks und Tücken
  • Drohenden Führerscheinverlust vermeiden – Möglichkeiten und Handlungsspielräume 
  • Das neue Punktesystem - Flensburg alt und neu 
  • Führerscheinentzug und Fahrverbote vermeiden

 
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter:
Mail: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28