Rechtsinfos/Sportrecht/Sportverband

Der deutsche Sport ist grundsätzlich in so genannten Sportverbänden organisiert wie z.B. der Deutsche Fußballbund, der Deutsche Ringerbund oder der Deutsche Schwimmverband. Der Sportverband ist ebenso wie die Sportvereine auch, demokratisch organisiert. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Willensbildungsorgan und setzt sich im Wesentlichen aus den Mitgliedern der Sportverbände zusammen: den jeweiligen untere Sportverbände (so genannte Landesorganisationen), deren Mitglieder wiederum die jeweiligen Sportvereine sind.

Wegen des hierarchischen Aufbaus – der so genannten Verbandskette – haben die eigentlich Interessierten und Betroffenen – nämlich die Sportler – in der Praxis nur äußerst eingeschränkte Mitbestimmungsmöglichkeiten. Dazu kommt, dass die entscheidenden Funktionäre – sei es im Sportverein, im Landesverband und erst Recht im Bundesverband - selten aktive Leistungssportler sind oder waren.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 



Der Sportverband – Eine Einführung: 3. Teil – Verbandsregeln
 
Der Sportverband – Eine Einführung: 4. Teil – Bindung der Vereine/Sportler an Verbandsregeln
 
Der Sportverband – Eine Einführung: 1. Teil - Organisationsstruktur
 
Das deutsche Sportgericht – ein Überblick: 3. Teil – Staatliche Gerichtsbarkeit
 
Das deutsche Sportgericht – ein Überblick 1. Teil - Verfahrensarten
 
Der Sportverband – Eine Einführung: 2. Teil – Das „Ein Verbandsprinzip“
 
Das deutsche Sportgericht - ein Überblick 2. Teil - Verbandsgericht
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Sportrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Portrait Michael-Kaiser

Rechtsanwalt Kaiser ist seit etlichen Jahren im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt

  • Sportvereine
  • Amateursportler
  • Profisportler
  • Verbände
    und
  • Sponsoren

in allen Fragen des Sportrechts.  
 
Rechtsanwalt Michael Kaiser erstellt und prüft Verträge im Bereich Subventionen und Fördergelder, Sportlerberatungsverträge und Sponsorenvereinbarungen, Arbeitsverträge für Sportler und begleitet Transfervereinbarungen. 
Für Vereine gestaltet Rechtsanwalt Michael Kaiser Vereinssatzungen und berät in vereinsrechtlichen Angelegenheiten. 
Er vertritt Sportler bei Disziplinarverfahren gegenüber Vereinen oder Verbänden sowie bei Dopingvorwürfen. 
Für Sponsoren, Sportler und Vereine gestaltet und verhandelt er Sponsorenverträge.
Michael Kaiser bereitet derzeit eine Buchveröffentlichung zum Sportrecht vor.

Michael Kaiser hat im Sportrecht veröffentlicht:

  • Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine, Michael Kaiser und Franco Caputo, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0


Rechtsanwalt Kaiser  ist Dozent für Sportrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie..
Er bietet Vorträge und Seminare im Sportrecht an, unter anderem zu den Themen:

  • Sportvereine und Mindestlohn
  • Sponsoring für Sportler und Vereine
  • Transferrecht im Amateursport
  • Sportdisziplinarrecht
  • Spielerberatungsverträge aus Sicht der Berater und Sportler


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter: 
Mail: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de 
Telefon: 0721-20396-28