Das deutsche Sportgericht – ein Überblick 2. Teil – Verbandsgericht

Das in fast jeder Sportart zu findende Verbandsgericht stellt regelmäßig die erste Verfahrensstufe dar. Dazu werden Gremien eingerichtet, meist sogar zwei Instanzen, die für die Entscheidung von Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sportrecht zuständig sind. Zu den Streitigkeiten gehören regelmäßig Vereinsstrafen gegenüber Sportlern, Streitigkeiten zwischen dem Landes- Sportverband und den Vereinen oder bei Streitigkeiten zwischen den Sportvereinen.

Damit die Sportler, Sportvereine und Sportverbände an die verbandsinterne Sportgerichtsbarkeit gebunden sind, schließen die Beteiligten einzelvertragliche oder satzungsmäßige Vereinbarungen ab. In diesen verpflichten sie sich, Streitigkeiten, die aus der sportlichen Betätigung herrühren, zunächst nicht vor ein staatliches Gericht zu bringen.

Die Entscheidung eines Verbandsgerichts ist jedoch nicht abschließend in dem Sinne, dass eine weitere Überprüfung durch staatliche Gerichte ausgeschlossen wäre. Vielmehr können die staatlichen Gerichte die Entscheidungen des Verbandsgerichts überprüfen, wobei die sportverbands- oder sportvereinsmäßigen Besonderheiten berücksichtigt werden.

 

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Stand: 01/2007


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Portrait Michael-Kaiser Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Kaiser ist seit etlichen Jahren im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt

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Michael Kaiser hat im Sportrecht veröffentlicht:

  • Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine, Michael Kaiser und Franco Caputo, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0


Rechtsanwalt Kaiser  ist Dozent für Sportrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie..
Er bietet Vorträge und Seminare im Sportrecht an, unter anderem zu den Themen:

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