| Eine Kostenerstattung nach § 89 f SGB VIII kommt nur für Maßnahmen in Betracht, die den materiell rechtlichen Vorschriften entsprechen. | |
| Vergütung vertragsärztlicher Leistungen. | |
| Eine Kostenerstattung nach § 89 f SGB VIII kommt nur für Maßnahmen in Betracht, die den materiell rechtlichen Vorschriften entsprechen. | |
| Vergütung vertragsärztlicher Leistungen. | |