![]() | Eine Kostenerstattung nach § 89 f SGB VIII kommt nur für Maßnahmen in Betracht, die den materiell rechtlichen Vorschriften entsprechen. |
![]() | Vergütung vertragsärztlicher Leistungen. |
Rechtsinfos/Arztrecht/Kassenarztrecht
Unter Kassenarztrecht versteht man die Gesamtheit der Regelungen im Beziehungsgeflecht der Krankenkassen, Vertragsärzte und Kassenärztliche Vereinigungen.
Die gesetzlichen Vorschriften finden sich im wesentlichen im SGB V, teilweise noch in der RVO. Daneben gibt es eine Fülle von sonstigen Normen (z. B. Zulassungsverordnung, Richtlinien, Verträge).
Zahlreiche INformationen zu diesem Thema finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie den Rechtsprechungsnachweisen.