Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Urlaub
Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Zudem ist auch der Mindesturlaub gesetzlich vorgeschrieben, d.h. Sie müssen dem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub geben. Es steht in frei, Ihrem Arbeitnehmer auch mehr Urlaub zu gewähren. Das kann Ihnen aber auch durch Tarifvertrag auferlegt werden.
In den anchfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie in den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen finden Sie viele Antworte auf Fragen aus diesem Bereich.