Rechtsinfos/Arbeitsrecht/Urlaub
Nach § 1 des Bundesurlaubsgesetzes hat jeder Arbeitnehmer in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Zudem ist auch der Mindesturlaub gesetzlich vorgeschrieben, d.h. Sie müssen dem Arbeitnehmer mindestens 24 Werktage Urlaub geben. Es steht in frei, Ihrem Arbeitnehmer auch mehr Urlaub zu gewähren. Das kann Ihnen aber auch durch Tarifvertrag auferlegt werden.
In den anchfolgenden Beiträgen unserer Partner sowie in den zahlreichen Rechtsprechungsnachweisen finden Sie viele Antworte auf Fragen aus diesem Bereich.
 | Wichtige Fragen im Zusammenhang mit Urlaubsansprüchen Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Urlaubsentgelt - Urlaubsregelung für die gewerblichen Arbeitnehmer im Baugewerbe in Bayern - Vorabentscheidungsersuchen nach Art. 234 EG |
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 | Urlaubsabgeltungsanspruch als Masseverbindlichkeit |
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 | Aufhebungsvertrag - Teil 19 - Einvernehmliche Freistellung Autor: Tilo Schindele, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte Autor: Monika Dibbelt, Rechtsanwältin, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Kostenfaktor-Urlaubsabgeltung |
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 | Urlaubsanspruch trotz dauernder Arbeitsunfähigkeit |
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 | Lohn ohne Arbeit? Teil 3 |
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 | Einzelne Arbeitsvertragsklauseln - Teil I. |
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 | Erwähnung von Erziehungsurlaub im Arbeitszeugnis |
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 | Teil 1 - Der GmbH-Geschäftsführervertrag Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Vergütungsbestandteile - Teil 1 |
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 | Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten - Arbeitsentgelt und Urlaub |
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 | Flexibler Personaleinsatz mit Minijobs Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Vereinspraxis im Arbeitsrecht - Arbeitnehmer im Verein: Teil 3. Geschäftsführer |
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 | Aufhebungsvertrag und Abwicklungsvertrag - 3. Rechtsfolgen Autor: Yeva Rasolka, , Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Vereinspraxis im Arbeitsrecht – Kündigungsschutz: Teil 2. Elternzeit |
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 | Insolvenzgeld auch für Gesellschafter-Geschäftsführer? |
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 | Gehaltspfändung und Pfändungsschutz |
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 | Gehaltsabtretung - eine Einführung |
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 | Zuwendungen im Arbeitsverhältnis – Teil 06 – Bewertung nach § 8 Abs. 3 EstG Autor: Tilo Schindele, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | DIE PFÄNDUNG VON ARBEITSEINKOMMEN Autor: Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Brennecke & Partner Rechtsanwälte |
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 | Befristete Arbeitsverhältnisse |
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 | Betriebliche Altersversorgung - Reduzierung der Sonderzahlung eines Dienstordnungsangestellten - Rückwirkung - Alimentationsprinzip - Gleichheitssatz |
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Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.
Das Referat Arbeitsrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:
Rechtsanwältin Monika Dibbelt
Rechtsanwalt Tilo Schindele
Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht Guido-Friedrich Weiler
Rechtsanwalt Harald Brennecke