Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische offene Handelsgesellschaft: handelsbolag, HB
Gründung, Namensgebung und Registrierung der Handelsgesellschaft:
Die schwedische offene Handelsgesellschaft ist eine eigenständige juristische Person.
Zur Gründung bedarf es mindestens zwei Gesellschafter.
Für die offene Handelsgesellschaft ist die Registrierung beim Handelsregister erforderlich. Beim Handelsregister erhält die Handelsgesellschaft ihre Registernummer zugeteilt. Durch den Eintrag der Gesellschaft wird der Name der Gesellschaft geschützt. Im Namen der Gesellschaft muss entweder der Ausdruck handelsbolag oder das Kürzel HB erscheinen. Der Namensschutz ist aber auch hier auf die Region (Fußnote), in der die Gesellschaft ihren Sitz hat, begrenzt.
Vertretung und Haftung innerhalb einer schwedischen offenen Handelsgesellschaft:
Die schwedische offene Handelsgesellschaft muss mindestens aus zwei Gesellschafter bestehen, die jeweils allein vertretungsberechtigt für die Gesellschaft sind, es sei denn, es gibt anderweitige Absprachen und Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag.
Jeder Gesellschafter haftet für die gesamte Schuld der Gesellschaft persönlich mit seinem Privatvermögen.
Der Gläubiger kann folglich die gesamte Schuld von einem Gesellschafter verlangen. Der Gesellschafter kann lediglich in der Folge den Anteil der Gesellschaft, bzw. der Gesellschafter gegenüber diesen geltend machen und von ihnen wieder zurückverlangen.
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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