Gesellschaftsrecht in Europa - Norwegen - Die norwegische GmbH (BA)
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
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Eine norwegische GmbH (BA) ist eine eher selten anzutreffende Variante für eine norwegische Gesellschaft. Es werden keine Anforderungen gestellt an die Größe des erforderlichen Eigenkapitals der Firma. Eine Prüfung (Revision) findet erstmalig statt, wenn die einen Jahresumsatz von fünf Millionen NOK vorweisen kann.
Zur Gründung einer BA sind mindestens zwei Gründer / Firmeninhaber erforderlich. Diese müssen aktiv in der Gesellschaft mitarbeiten. Ein nur passiver Miteigentümer oder Investor ist nicht zulässig. Das Risiko für den einzelnen ist dabei begrenzt auf den Anteil, den er erbringt. Da es keine Mindestkapitalanforderungen für die BA gibt, kann der Anteil beliebig groß, bzw. klein sein. Dem Firmennamen muss der Zusatz BA beigefügt sein, damit erkennbar ist, dass für die BA als norwegische GmbH lediglich begrenzt gehaftet wird.
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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