Gesellschaftsformen in Russland - Teil 3 - Die russische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Общество с ограниченной ответственностью, abgekürzt „o.o.o.“)
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke Rechtsanwalt
Telefon: +49 721 20396-22
Mail: brennecke@fasp.de
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Die russische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Общество с ограниченной ответственностью, abgekürzt ,,o.o.o.``)
Eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine von einer oder mehreren Personen gegründete Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital (Satzungskapital) in Anteile mit einer in den Gründungsdokumenten bestimmten Höhe zerlegt ist. Die Höchstanzahl der Gesellschafter einer GmbH beträgt 50.
Gründungsdokumente einer GmbH sind
- der von deren Gründern unterzeichnete Gesellschaftsvertrag und
- die von ihnen festgestellte Satzung.
Das Stammkapital einer GmbH liegt bei mindestens dem 100-fachen des Mindestlohnes, ca. 10.000 Rubel, das entspricht 300 € (Stand April 2007). Das Stammkapital muss im Zeitpunkt der Eintragung der Gesellschaft von deren Gesellschaftern mindestens zur Hälfte eingezahlt sein. Es gilt eine kurze gesetzliche Registrierungsfrist von 5 Arbeitstagen ab Antragsstellung. Die Registrierung einer GmbH ist bei den örtlichen Behörden für Steuern und Abgaben erforderlich. Es gibt damit für die Registrierung eine einheitliche Registrierungsbehörde. Die Daten staatlicher Registrierung sind für die Öffentlichkeit zugänglich. Bei der Registrierung findet eine Überprüfung bezüglich der sachlicher Richtigkeit der eingereichten Gründungsdokumente nicht statt.
Es ist als Fortschritt zu betrachten, dass inzwischen der Handelsregister Angaben zum Organ der Gesellschaft enthält, d.h. Angaben zum Vertretungsberechtigten der Gesellschaft.
Das betrifft auch den Wechsel des Exekutivorgans, welcher innerhalb von 3 Tagen mitzuteilen ist. Hinsichtlich der Publizitätspflicht müssen keine Jahresabschlüsse eingereicht werden, auch nicht bei Kapitalgesellschaften.
Organe einer GmbH:
- Gesellschafterversammlung (oberstes Organ)
- Direktion besteht aus einem oder mehreren Direktoren (ausführendes Organ)
- Revisionskommission (interne Kontrolle).
Allgemeines:
Weil die Geschäftsanteile einer GmbH nach russischem Recht keine Wertpapiere sind, besteht keine Pflicht, ein Aktionärsregister zu führen, Aktien in der Föderalen Wertpapiermarktkommission registrieren zu lassen, einen Emissionsprospekt vorzubereiten oder Wertpapiersteuer zu zahlen. In einer GmbH ist es relativ leicht, das Stammkapital zu erhöhen oder die Tagesordnung der Gesellschaftsversammlung zu ändern. Eine GmbH kann freiwillig auf einstimmigen Beschluss ihrer Gesellschafter umgewandelt oder liquidiert werden. Der Antrag auf Registrierung muss direkt von den Gesellschaftern gestellt werden. Ist einer der Gesellschafter eine juristische Person, so muss der Antrag von einem bevollmächtigten Vertreter dieser Person unterschrieben werden.
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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