Gesellschaftsformen in Russland - Teil 4 - Die russische Offene Handelsgesellschaft Полное товарищество)
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Die russische Offene Handelsgesellschaft (Полное товарищество)
Gründung einer russischen OHG:
Eine russische offene Handelsgesellschaft ist eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter (Teilhaber) nach dem zwischen ihnen geschlossenen Vertrag unternehmerische Tätigkeit im Namen der Gesellschaft betreiben und für deren Verbindlichkeit mit ihrem eigenen Vermögen haften. Eine Person darf Gesellschafter jeweils nur einer offenen Handelsgesellschaft sein. Die Firmenbezeichnung einer offenen Handelsgesellschaft muss entweder die Namen aller ihrer Gesellschafter und die Worte ,,offene Handelsgesellschaft`` oder den Namen eines oder mehrerer Gesellschafter mit dem Zusatz ,,und Kompanie`` und die Worte ,,offene Handelsgesellschaft`` enthalten. Eine offene Handelsgesellschaft wird errichtet und wird tätig auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrages. Der Gesellschaftsvertrag wird von allen Gesellschaftern unterzeichnet. Die Registrierung ist bei den örtlichen Behörden für Steuern und Abgaben, am Sitz des zu registrierenden Unternehmens, erforderlich.
Organe einer russischen OHG:
Die Verwaltung einer russischen offenen Handelsgesellschaft erfolgt gemeinschaftlich durch sämtliche Gesellschafter. Jeder Gesellschafter einer offenen Handelsgesellschaft hat eine Stimme ,soweit durch den Gesellschaftsvertrag kein anderes Verfahren für die Bestimmung der Stimmenzahl ihrer Gesellschafter bestimmt ist.
Allgemeines zur russischen OHG:
Der Gesellschafter einer russischen OHG ist berechtigt, aus dieser auszuscheiden, indem er seinen Verzicht auf die Beteiligung an der Gesellschaft erklärt. Eine Vereinbarung zwischen den Gesellschaftern über den Verzicht auf das Recht, aus der Gesellschaft auszuscheiden, ist nichtig. Eine OHG wird dann liquidiert, wenn in der Gesellschaft nur ein einziger Gesellschafter verbleibt. Dieser Gesellschafter ist berechtigt, innerhalb von sechs Monaten, nachdem er zum einzigen Gesellschafter wurde, diese Gesellschaft in eine Kapitalgesellschaft umzuwandeln.
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Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Stand: Juni 2026
Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei
- Rechtsformwahl
- Wahl des Firmennamens
- Gesellschaftsgründungen:
z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung bei Notarterminen
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
- Liquidation von Gesellschaften
- Firmenkäufen
- Due Diligence
- Geschäftsführerverträgen
- Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22
Das Referat Gesellschaftsrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:
Klaus G. Finck, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.
In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:
🔍 Welche
rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
📄 Wie eine
präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
⚖️
Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt
werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.
#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.Kontakt: kontakt@fasp.de
Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001
Paul Luppert, Rechtsanwalt
Tätigkeitsschwerpunkte
- Heilberufe
- Steuerrecht
- Insolvenzrecht
- Baurecht
- Bauträgerrecht
- Stiftungen
Beruflicher Hintergrund
- Geboren 1955 in Kandel / Pfalz
- Studium Betriebswirtschaft (Grundstudium) und Rechtswissenschaften in Würzburg, Examen 1983
- Berater im Bauträgerbereich, 1984 – 2001
- Ausbilder für Fachanwälte Steuer- und Insolvenzrecht, 2002 – 2005
- Rechtsanwalt seit 2005
- Lehrbeauftragter der Hochschule München für angewandte Wissenschaften 2011
- FK05 – Fakultät für Versorgungs- und Gebäudetechnik (Recht I)
Kontakt: kontakt@fasp.de
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Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
- Stock Options und Phantom Stocks
- Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
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Stephanie Deiters, Steuerberaterin. Diplom-Kauffrau
Durch ihre umfangreiche Tätigkeit in Kanzleien unterschiedlicher Größe sind ihr Mandanten jeglicher Rechtsform und Größe vertraut. Neben dem nationalen Steuerrecht bietet sie auch Beratung im internationalen Steuerrecht an.
Beruflicher Hintergrund
Studium der Betriebswirtschaftslehre in Köln, Salamanca (Spanien) und Mailand (Italien), internationaler Master CEMS an der Bocconi in Mailand Bestellung zur Steuerberaterin Anfang 2006 Steuerliche Beratung auf verschiedensten Gebieten des Steuerrechts in Kanzleien in Baden-Baden und München Beratung in den Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch und FranzösischAutorentätigkeiten
Frau Deiters veröffentlicht regelmäßig Artikel zum Steuerrecht aufstephaniedeiters.com
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Veronika Seligmann, Rechtsanwältin
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