Gesellschaftsformen in Russland - Teil 2 - Die russische Offene Aktiengesellschaft (Открытое акционерное общество, abgekürzt „o.a.o.“ )
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Die russische Offene Aktiengesellschaft (Открытое акционерное общество, abgekürzt „o.a.o.“ )
Gründung einer Offenen AG:
Eine Aktiengesellschaft, deren Gesellschafter die ihnen gehörigen Aktien ohne Zustimmung der anderen Aktionäre veräußern dürfen, ist eine offene Aktiengesellschaft. Das Mindestkapital der Offenen AG beträgt das tausendfache des gesetzlichen Basislohns, ca. 100.000 Rubel das entspricht rund 3.000 € ( Stand April 2007). Es können Geld- oder Sacheinlagen vorgenommen werden. Die Anzahl der Aktionäre einer offenen AG ist nicht begrenzt. Die Gründung einer Offenen AG erfolgt durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen. Die Registrierung und Steueranmeldung erfolgt durch die lokale Steuerbehörde. Die Gründer schließen einen Gesellschaftsvertrag ab. Dieser muss die Gründung der Gesellschaft, die Höhe des Stammkapitals, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter gegenüber dem Unternehmen festschreiben. Zum Gründungsdokument gehört die Satzung. Ein Gründungsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Der Firmenname muss den Zusatz ,,offene AG`` beinhalten.
Organe einer Offenen AG:
- Hauptversammlung der Aktionäre
- Direktions- oder Aufsichtsrat (Die Entscheidung wesentlicher Fragen der Geschäftsführung)
- Vorstand und/oder Generaldirektor (ausführendes Organ)
- Revisionskommission, Abschlussprüfung (interne Kontrolle).
Allgemeines:
Eine Offene Aktiengesellschaft ist berechtigt, eine offene Zeichnung für die von ihr zu emittierenden Aktien sowie deren freien Verkauf zu den im Gesetz und anderen Rechtsakten bestimmten Bedingungen durchzuführen. Eine Offene Aktiengesellschaft ist verpflichtet, jährlich einen Jahresbericht, eine buchhalterische Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zur allgemeinen Unterrichtung zu veröffentlichen.
Weiterlesen:
zum vorhergehenden Teil des Buches
zum folgenden Teil des Buches
Links zu allen Beiträgen der Serie GesellschaftsformenRussland
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Brennecke Rechtsanwälte
Stand: Dezember 2025
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
- Stock Options und Phantom Stocks
- Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Telefon: 0721-20396-28
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ GesellschaftsbesteuerungRechtsinfos/ Europarecht/ Russland
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ Einkommensteuer