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Gesellschaftsformen in Russland - Teil 2 - Die russische Offene Aktiengesellschaft (Открытое акционерное общество, abgekürzt „o.a.o.“ )

Die russische Offene Aktiengesellschaft (Открытое акционерное общество, abgekürzt „o.a.o.“ )

Gründung einer Offenen AG:

Eine Aktiengesellschaft, deren Gesellschafter die ihnen gehörigen Aktien ohne Zustimmung der anderen Aktionäre veräußern dürfen, ist eine offene Aktiengesellschaft. Das Mindestkapital der Offenen AG beträgt das tausendfache des gesetzlichen Basislohns, ca. 100.000 Rubel das entspricht rund 3.000 € ( Stand April 2007). Es können Geld- oder Sacheinlagen vorgenommen werden. Die Anzahl der Aktionäre einer offenen AG ist nicht begrenzt. Die Gründung einer Offenen AG erfolgt durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen. Die Registrierung und Steueranmeldung erfolgt durch die lokale Steuerbehörde. Die Gründer schließen einen Gesellschaftsvertrag ab. Dieser muss die Gründung der Gesellschaft, die Höhe des Stammkapitals, die Rechte und Pflichten der Gesellschafter gegenüber dem Unternehmen festschreiben. Zum Gründungsdokument gehört die Satzung. Ein Gründungsvertrag ist nicht zwingend erforderlich. Der Firmenname muss den Zusatz ,,offene AG`` beinhalten.

Organe einer Offenen AG:

  • Hauptversammlung der Aktionäre
  • Direktions- oder Aufsichtsrat (Die Entscheidung wesentlicher Fragen der Geschäftsführung)
  • Vorstand und/oder Generaldirektor (ausführendes Organ)
  • Revisionskommission, Abschlussprüfung (interne Kontrolle).

Allgemeines:

Eine Offene Aktiengesellschaft ist berechtigt, eine offene Zeichnung für die von ihr zu emittierenden Aktien sowie deren freien Verkauf zu den im Gesetz und anderen Rechtsakten bestimmten Bedingungen durchzuführen. Eine Offene Aktiengesellschaft ist verpflichtet, jährlich einen Jahresbericht, eine buchhalterische Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung zur allgemeinen Unterrichtung zu veröffentlichen.


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Kontakt


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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