Einführung ins Erbrecht Teil 2: Die gewillkürte Erbfolge – 5. Die Erbengemeinschaft
5. Die Erbengemeinschaft
Der Erblasser kann anstelle nur eines Erben auch mehrere Personen als Erben seines Vermögens einsetzen. Sind mehrere Erben vorhanden, sind alle gemeinschaftlich am Nachlass beteiligt, auch wenn ihnen unterschiedliche Anteile zustehen. Die Gemeinschaft rückt in ihrer Gesamtheit in die Rechtsstellung des Erblassers ein. Dies bedeutet: wenn ein Erblasser mehrere Erben hinterlässt, bilden diese eine Erbengemeinschaft. Der Erblasser kann bestimmen, zu welchen Bruchteilen die einzelnen Erben etwas aus dem Nachlass erhalten. Nimmt der Erblasser keine Regelung hinsichtlich der Höhe der Bruchteile vor, so erben die einzelnen Begünstigten zu gleichen Teilen.
Alle Erben können nur gemeinschaftlich über den Nachlass verfügen. Jedem Miterben steht ein entsprechend seiner Erbquote zu bemessender Anteil am Nachlass zu. Kein Miterbe kann über seinen Anteil alleine verfügen. Hierfür muss die Erbengemeinschaft aufgelöst und jedem Erben sein Anteil am Nachlass zugeteilt werden. Dies erfordert die Zustimmung aller Anderen. Kann eine einvernehmliche Auseinandersetzung nicht erreicht werden, so hat jeder Miterbe das Recht, die Verwertung der Nachlassgegenstände durch Teilungsversteigerung durchzuführen. Erst im Wege der Nachlassauseinandersetzung erlangen einzelne Miterben das Alleineigentum an Nachlassgegenständen, für die der Erblasser durch Teilungsanordnungen im Testament genaue Anordnungen treffen kann.
Beispiel:
Mein Testament Karlsruhe, den 10. Mai 2008
Mein Ehemann, Herr Walter Müller, erbt die Hälfte meines Vermögens. Unserer gemeinsamen Kinder, Bianca, Heiko und Sophie erhalten je ein 1/6.
Gabriele Müller (Unterschrift)
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke, Dr. Maren Augustin und Isabell Hartung, ISBN 978-3-939384-17-5.
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Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
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Beruflicher Hintergrund
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- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
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Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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