Rechtsinfos/Sportrecht/Sportgerichtsbarkeit

Das Sportgericht hat sich entwickelt, weil sich nationale wie internationale Sportverbände grundsätzlich bemühen, Streitigkeiten im Zusammenhang mit der sportlichen Betätigung fern zu halten von den staatlichen Gerichten.

Da die staatlichen Gerichte nicht nur hohe Kosten verursachen und regelmäßig – auf Grund vielfacher Überlastung – bis zu einer Entscheidung viel Zeit vergeht, besteht bei einer Sportgerichtsbarkeit neben der Kosten- und Zeitersparnis auch die Möglichkeit, den Streit auf dem Gebiet des Sports durch Fachleute entscheiden zu lassen.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.




Das deutsche Sportgericht – ein Überblick: 4. Teil – Das Sport Schiedsgericht
 
Das deutsche Sportgericht – ein Überblick 1. Teil - Verfahrensarten
 
Das deutsche Sportgericht - ein Überblick 2. Teil - Verbandsgericht
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Sportrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Michael Kaiser, Rechtsanwalt

Portrait Michael-Kaiser

Rechtsanwalt Kaiser ist seit etlichen Jahren im Sportrecht tätig. Er berät und vertritt

  • Sportvereine
  • Amateursportler
  • Profisportler
  • Verbände
    und
  • Sponsoren

in allen Fragen des Sportrechts.  
 
Rechtsanwalt Michael Kaiser erstellt und prüft Verträge im Bereich Subventionen und Fördergelder, Sportlerberatungsverträge und Sponsorenvereinbarungen, Arbeitsverträge für Sportler und begleitet Transfervereinbarungen. 
Für Vereine gestaltet Rechtsanwalt Michael Kaiser Vereinssatzungen und berät in vereinsrechtlichen Angelegenheiten. 
Er vertritt Sportler bei Disziplinarverfahren gegenüber Vereinen oder Verbänden sowie bei Dopingvorwürfen. 
Für Sponsoren, Sportler und Vereine gestaltet und verhandelt er Sponsorenverträge.
Michael Kaiser bereitet derzeit eine Buchveröffentlichung zum Sportrecht vor.

Michael Kaiser hat im Sportrecht veröffentlicht:

  • Sportrecht – Eine Einführung für Sportler und Vereine, Michael Kaiser und Franco Caputo, 2015, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0


Rechtsanwalt Kaiser  ist Dozent für Sportrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie..
Er bietet Vorträge und Seminare im Sportrecht an, unter anderem zu den Themen:

  • Sportvereine und Mindestlohn
  • Sponsoring für Sportler und Vereine
  • Transferrecht im Amateursport
  • Sportdisziplinarrecht
  • Spielerberatungsverträge aus Sicht der Berater und Sportler


Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Michael Kaiser unter: 
Mail: kaiser@brennecke-rechtsanwaelte.de 
Telefon: 0721-20396-28