Das deutsche Sportgericht – ein Überblick 2. Teil – Verbandsgericht
Das in fast jeder Sportart zu findende Verbandsgericht stellt regelmäßig die erste Verfahrensstufe dar. Dazu werden Gremien eingerichtet, meist sogar zwei Instanzen, die für die Entscheidung von Streitigkeiten auf dem Gebiet des Sportrecht zuständig sind. Zu den Streitigkeiten gehören regelmäßig Vereinsstrafen gegenüber Sportlern, Streitigkeiten zwischen dem Landes- Sportverband und den Vereinen oder bei Streitigkeiten zwischen den Sportvereinen.
Damit die Sportler, Sportvereine und Sportverbände an die verbandsinterne Sportgerichtsbarkeit gebunden sind, schließen die Beteiligten einzelvertragliche oder satzungsmäßige Vereinbarungen ab. In diesen verpflichten sie sich, Streitigkeiten, die aus der sportlichen Betätigung herrühren, zunächst nicht vor ein staatliches Gericht zu bringen.
Die Entscheidung eines Verbandsgerichts ist jedoch nicht abschließend in dem Sinne, dass eine weitere Überprüfung durch staatliche Gerichte ausgeschlossen wäre. Vielmehr können die staatlichen Gerichte die Entscheidungen des Verbandsgerichts überprüfen, wobei die sportverbands- oder sportvereinsmäßigen Besonderheiten berücksichtigt werden.
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Stand: Mai 2026
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Damit die Sportler, Sportvereine und Sportverbände an die verbandsinterne Sportgerichtsbarkeit gebunden sind, schließen die Beteiligten einzelvertragliche oder satzungsmäßige Vereinbarungen ab. In diesen verpflichten sie sich, Streitigkeiten, die aus der sportlichen Betätigung herrühren, zunächst nicht vor ein staatliches Gericht zu bringen.
Die Entscheidung eines Verbandsgerichts ist jedoch nicht abschließend in dem Sinne, dass eine weitere Überprüfung durch staatliche Gerichte ausgeschlossen wäre. Vielmehr können die staatlichen Gerichte die Entscheidungen des Verbandsgerichts überprüfen, wobei die sportverbands- oder sportvereinsmäßigen Besonderheiten berücksichtigt werden.
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