Logo FASP Group

DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 03 - Wie wird der Ehegatte behandelt ?

ERBRECHT- die häufigsten Rechtsfragen.

3. Wie wird der Ehegatte behandelt?

Um die Versorgung des Ehepartners nach dem Tod des Erblassers sicherzustellen und deren persönlichen und wirtschaftlichen Verbundenheit zwischen den Eheleuten Rechnung zu tragen, wird der Ehegatte besonders behandelt. Die Ehepartner stehen gleichberechtigt und gleichrangig nebeneinander (Teilungsprinzip). Allerdings hängt das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten davon ab, ob die Ehe nach Familienrecht Bestand hat oder nicht. Ist eine Ehe im Zeitpunkt des Erbfalles durch rechtskräftiges Scheidungsurteil aufgelöst, entfällt das Ehegattenerbrecht. Im Scheidungsverfahren ist die Sachlage komplizierter - bitte fragen Sie dazu ihren Rechtsanwalt. Es kann zu Gunsten der Versorgung des Ehepartners nur der Teil des Nachlasses zur Verteilung kommen, der nicht dem Ehegatten zusteht. Das Erbrecht des Ehegatten ist umso größer, je geringer der Verwandtschaftsgrad (siehe Ordnungen - Grafik) der übrigen Erben zum Erblasser ist. Der Ehegatte erbt neben den Verwandten gemäß dem Wesen der ehelichen Gemeinschaft. Regelungen für den Ehegatten finden sich in §§ 1931 ff BGB. Die Höhe des Ehegattenerbrechts hängt davon ab, welche weiteren Verwandten neben den Ehegatten erben. Darüber hinaus ist wichtig, in welchem Güterstand die Eheleute im Zeitpunkt des Erbfalls gelebt haben. Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft. Das gesetzliche Erbrecht des Ehegatten beträgt: a. Berechnung des Erbteils: Neben Abkömmlingen des Erblassers (1. Ordnung): - 1/4 des Nachlasses, bei Gütertrennung jedoch mindestens den gleichen Bruchteil wie jedes Kind: (1/2 neben 1 Kind, 1/3 neben 2 Kinden, 1/4 neben 3 und mehr Kindern) Wenn keine Abkömmlinge vorhanden sind, neben den Eltern des Erblassers oder deren Abkömmlingen (2. Ordnung) - 1/2 des Nachlasses neben lebenden Grosseltern des Erblassers (3. Ordnung), aber nicht neben deren Abkömmlingen - 1/2 des Nachlasses bei verstorbenen Grosselternteilen ist zusätzlich zu unterscheiden: (bitte keine sinnvolle Logik darin suchen - es ist nicht unbedingt sinnvoll) a. hatte der bereits verstorbene Grosselternteil Abkömmlinge, so fällt der Erbteil (1/8) ebenfalls an den Ehegatten b. hatte der bereits verstorbene Grosselternteil keine Abkömmlinge, so fällt der Erbteil (1/8) an den anderen Grosselternteil dieses Elternpaares, ist dieser ebenfalls bereits verstorben, an das andere Grosselternpaar (1/4); erst wenn dieses ebenfalls bereits vor dem Erbfall verstorben waren, fällt auch der gesamte übrige Erbteil (1/2) an den Ehegatten. b. Zugewinnausgleich Hinzu kommt - lediglich beim gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft - der Zugewinn. Wenn der überlebende Ehegatte Erbe oder Vermächtnisnehmer wird und der Güterstand durch den Tod eines Ehegatten beendet wird, erhält der Ehegatte den "pauschalierten Zugewinnausgleich". Dieser beträgt pauschal 1/4 des Nachlasses, unabhängig davon, ob ein Zugewinn bestand oder nicht. Der Ehegatte hat jedoch die Möglichkeit, das Erbe auszuschlagen, und statt dessen den Pflichtteil (1/2 dessen, was er als gesetzlichen Erbteil unter a. erhalten hätte) und zusätzlich den tatsächlichen (berechneten) Zugewinn zu verlangen. Ist der Ehegatte weder testamentarisch noch gesetzlich Erbe oder Vermächtnisnehmer geworden, so muss immer der tatsächliche Zugewinn berechnet werden. Daneben erhält der Ehegatte den Pflichtteil (1/2 des gesetzlichen Erbteiles) Der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft wird im Erbschaftsteuerrecht bevorzugt. Danach gehört die Zugewinnausgleichsforderung nicht zum steuerpflichtigen Erwerb im Sinne des Steuergesetzes, ist also erbschaftssteuerfrei. c. Voraus Unabhängig vom Güterstand, aber nur als gesetzlicher (nicht als testamentarischer) Erbe erhält der Ehegatte vorweg als "Voraus" die gemeinschaftlich genutzten Haushaltsgegenstände und die Hochzeitsgeschenke. Wenn der Ehegatte neben Abkömmlingen (Verwandten der ersten Ordnung) erbt, allerdings nur, soweit er sie zur Führung eines angemessenen Haushalts benötigt. Wenn der Ehegatte nicht gesetzlich Erbe oder schlägt er das Erbe aus, entfällt dieser Anspruch. Der Ehegatte erbt daher als gesetzlicher Erbe a. + b. + c. Gewarnt sei vor dem Irrtum, unter kinderlosen Ehepaaren erbe der überlebende Ehegatte allein ! Ein Beispiel: Der Erblasser V war verheiratet, seine Ehe aber kinderlos. Die Eltern sind vorverstorben, er hat noch 4 lebende Geschwister. Der überlebende Ehegatte erbt 3/4, jedes der vier Geschwister 1/16. Diese Einführung in das deutsche Erbrecht entstand als Begleitinformation zu einer Serie von Fernsehfragestunden zum Thema Erbrecht mit Rechtsanwalt Harald Brennecke.


Weiterlesen:

  im Buch vorblättern --->>

  im Buch zurückblättern <<---


Stand: Juni 2026


Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Portrait Harald-Brennecke

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22

 


Das Referat Erbrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:

Portrait Veronika-Seligmann  

Veronika Seligmann, Rechtsanwältin

Veronika Seligmann ist Ihre ideale Ansprechpartnerin für alle Fragen rund um das Thema Familie und Erben. Seit jeher ist es unser Ziel, unsere Mandanten möglichst umfassend zu beraten. Bei Fragen nach der optimal gestalteten Nachfolge muss sowohl im unternehmerischen, als auch im privaten Bereich eine umfassende erb- und steuerrechtliche Betrachtung erfolgen, die in vielen Fällen auch Schnittstellen zum Familienrecht hat.

Bei der Abwicklung von Erbfällen finden Sie bei Frau Seligmann eine umfassende Unterstützung, egal ob es sich nur um die übliche Bürokratie handelt oder Sie mit Ansprüchen von Miterben oder Pflichtteilsberechtigten konfrontiert werden.

Veronika Seligmann betreut Sie bei der Regelung der eigenen Nachfolge im privaten oder beruflichen Bereich und unterstützt Sie nach einem Erbfall mit der dazugehörenden Bürokratie. Darüber hinaus ist Frau Seligmann für die Abwicklung und Auflösung von Erbengemeinschaften, die Unterstützung bei Pflichtteilsforderungen oder Probleme und Fragen rund um das Thema Bestattung die richtige anwaltliche Beraterin. Aber auch bei der Gründung und Änderungen von Unternehmen sind familienvertragliche Regelungen zu prüfen. Eheverträge helfen, die Zersplittung von Unternehmen zu vermeiden.

Privat widmet sie sich zusätzlich zum Pferdesport gerne der Fotografie und der Kampfkunst des Taekwondo.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Erbrecht
  • Steuerrecht
  • Steuerstrafrecht
  • Testamentsgestaltungen
  • Nachfolgeregelungen
  • Vorsorgeverfügungen
  • Pferderecht / Tierärzte
Beruflicher Hintergrund
  • Studium der Rechtswissenschaften in Augsburg und München
  • Zusatzstudium Fachjournalismus an der Fachjournalistenschule Berlin
  • mehrjährige Lehrbeauftragte an der Hochschule für angewandte Wissenschaften in München
  • mehrjährige Tätigkeit in der Rechtsabteilung des Landesverbands des Bayerischen Roten Kreuzes

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001


Portrait Klaus-Finck  

Klaus G. Finck, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht

„Überblick, Erfahrung und Hartnäckigkeit helfen, jedes erdenkliche Dickicht zu durchdringen und für den Mandanten den besten Weg zum Ziel zu finden.“

Er ist Gründer und Namensgeber von FASP Finck & Partner. Sein Name steht für das F in FASP. 1999 erhielt er den Förderpreis „Demokratie Leben 1999“. Seit 28.06.2017 ist er zudem stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Bayerischen Akademie für Wirtschaftskommunikation eG, kurz BAW.

Tätigkeitsschwerpunkte
  • Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht
  • Gestaltungsberatung
  • Unternehmensnachfolge
  • Heilberufe
  • Gelisteter Berater der KfW-Beraterbörse

Beruflicher Hintergrund

  • Rechtsanwalt seit 1981
  • Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater seit 1984
  • Gründungsmitglied der Kanzlei 1986
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht seit 2009

Privates Engagement

Mitgliedschaften

Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.

In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:

🔍 Welche rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
📄 Wie eine präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
⚖️ Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB

Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001


Portrait Harald-Brennecke  

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

Harald Brennecke ist seit 1997 mit erbrechtlichen Mandaten befasst.
Als Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht berät er insbesondere bei der Gestaltung von Unternehmertestamenten, der Übertragung von Unternehmensanteilen und der Ausarbeitung von Unternehmererbverträgen im Hinblick auf die Sicherung der Unternehmensnachfolge. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät er Erben und potenzielle Erben bei überschuldetem Nachlass in Bezug auf Erbausschlagung, Dürftigkeitseinreden und der Beantragung und Begleitung bei Nachlassinsolvenzverfahren.
Er berät weiterhin bei der Erstellung von Testamenten und der Gestaltung von Vermögensübergängen, insbesondere aus erbschaftssteuerlicher Sicht und der Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften. Er berät bei Pflichtteilsansprüchen, Vermächtnissen sowie bei Fragen der Vorerbschaft und Nacherbschaft. Er begleitet Erben bei der Beantragung von Erbscheinen und der Abwicklung der Erbschaft.

Harald Brennecke hat im Erbrecht veröffentlicht:

  • "Erbrecht – Eine Einführung“ von Harald Brennecke und Dr. Maren Augustin, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-17-5
  • „Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuerrecht: Das Recht der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Möglichkeiten zur Verringerung der Steuerbelastung bei Erbschaften und Schenkungen“, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-16-8

Bereits 1999 war er Experte für Erbrecht in einer Serie von Live-Fernsehsendungen.
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent für Erbrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Erbrecht für Steuerberater – Grundlagen des Erbrechts als Basis erbschaftssteuerrechtlicher Beratung
  • Der überschuldete Nachlass: Nachlassinsolvenz, Dürftigkeitseinrede oder Ausschlagung ?
  • Unternehmensnachfolge erfolgreich gestalten
  • Erbschaftssteueroptimierte Vermögensübertragung

Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail:brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22

 


Portrait Stephanie-Deiters  

Stephanie Deiters, Steuerberaterin. Diplom-Kauffrau


Durch ihre umfangreiche Tätigkeit in Kanzleien unterschiedlicher Größe sind ihr Mandanten jeglicher Rechtsform und Größe vertraut. Neben dem nationalen Steuerrecht bietet sie auch Beratung im internationalen Steuerrecht an.

Beruflicher Hintergrund

Studium der Betriebswirtschaftslehre in Köln, Salamanca (Spanien) und Mailand (Italien), internationaler Master CEMS an der Bocconi in Mailand Bestellung zur Steuerberaterin Anfang 2006 Steuerliche Beratung auf verschiedensten Gebieten des Steuerrechts in Kanzleien in Baden-Baden und München Beratung in den Sprachen: Englisch, Spanisch, Italienisch und Französisch

Autorentätigkeiten

Frau Deiters veröffentlicht regelmäßig Artikel zum Steuerrecht auf
stephaniedeiters.com

Mitgliedschaften

Steuerberaterkammer München Lions Club Accademia italiana della cucina

Kontakt: kontakt@fasp.de

Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001



Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:

RechtsinfosErbrechtErbschaftssteuer
RechtsinfosErbrechtErblasser-Verstorbener
RechtsinfosErbrechtErbe-NachlassErbschaftssteuer
RechtsinfosErbrechtErbeinsetzung-Testament
RechtsinfosSteuerrechtEinkommensteuer
RechtsinfosSteuerrechtErbschaftssteuer
RechtsinfosFamilienrecht
RechtsinfosFamilienrechtGüterstand
RechtsinfosFamilienrechtGüterstandZugewinngemeinschaft