Rechtsinfos/Verwaltungsrecht/Verfassungsrecht

Unter dem Begriff Verfassungsrecht versteht man auch dem Begriffe Staatsrecht; sie sind weit gehend deckungsgleich und werden häufig synonym verwendet.

In erster Linie wird durch die Verfassung die Staatsgewalt normiert. In Deutschland wird auf den Prinzipien der parlamentarischen Demokratie die Gewaltenteilung in den Vordergrund gerückt und durch Art. 20 GG grundgesetzlich gesichert.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.

 

 



Der BFH hält eine Neubewertung des Grundvermögens für Zwecke der Grundsteuer für erforderlich
 
Bundesverfassungsgericht hält automatischen Kontenabruf für verfassungsgemäß
 
Späteheklauseln sind nicht grundgesetzeswidrig
 
Späteheklauseln sind nicht grundgesetzeswidrig
 
Der Ladenschluss, die Ladenschlusszeiten oder doch die Ladenöffnungszeiten? Eine Einführung, Teil 1: Grundlagen
 
Grundgesetz gewährleistet Mindestbeteiligung der Kinder des Erblassers an dessen Nachlass
 
Der Ausschluss nicht verschreibungspflichtiger Arzneimittel aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) ist rechtens