Unter dem Begriff Verfassungsrecht versteht man auch dem Begriffe Staatsrecht; sie sind weit gehend deckungsgleich und werden häufig synonym verwendet.
In erster Linie wird durch die Verfassung die Staatsgewalt normiert. In Deutschland wird auf den Prinzipien der parlamentarischen Demokratie die Gewaltenteilung in den Vordergrund gerückt und durch Art. 20 GG grundgesetzlich gesichert.
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