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Der Ladenschluss, die Ladenschlusszeiten oder doch die Ladenöffnungszeiten? Eine Einführung, Teil 1: Grundlagen

Grundlagen des neuen Ladenschlussrechts – Ladenschluss oder Ladenöffnung

Grundlage der neu eingeführten Ladenöffnungszeiten ist die im Juni und Juli beschlossene Föderalismusreform. Sie regelt insbesondere die Beziehungen zwischen Bund und Ländern in Bezug auf die Gesetzgebung neu und ist am 1. September 2006 in Kraft getreten.

Die Föderalismusreform beruht auf zwei Gesetzen, dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes und dem Föderalismusreform-Begleitgesetzes. Durch diese Gesetze wurden die Verteilung der Gesetzgebungskompetenzen auf Bund und Länder sowie die Zuständigkeiten und Mitwirkungsrechte der Länder bei der Gesetzgebung des Bundes neu geregelt.
Durch sie soll das Gesetzgebungsverfahren vor allem durchsichtiger und für die Wähler transparenter sowie beschleunigt werden.
Hierzu wurde die Zahl der durch den Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze drastisch gesenkt. Der Bundestag ist damit weniger oft auf die Zustimmung des Bundesrates angewiesen. Blockaden von Gesetzesinitiativen der Regierung durch die Opposition werden zukünftig schwieriger, auch wenn der Bundesrat Gesetzen zustimmen muss, die erhebliche Kosten in den einzelnen Bundesländern verursachen können.

Im Gegenzug für diesen Verzicht der Länder auf Mitwirkung im nationalen Gesetzgebungsverfahren haben sie zukünftig neben weiten Teilen des Beamtenrechts die ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für das Gaststättenrecht, das Versammlungsrecht und das Presserecht und das für Verbraucher und in den betroffenen Handels- und Gewerbezweigen beschäftigten Mitarbeitern besonders wichtige Ladenschlussrecht erhalten. Besser sollte man aufgrund der hierauf basierenden neuen Regelungen der Bundesländer vom Ladenöffnungsrecht sprechen.

Auf Grund der verfassungsrechtlichen Neuerungen zu den neuen Gesetzgebungskompetenzen von Bund und Ländern haben die meisten Bundesländer ihre Ladenöffnungszeiten neu geregelt oder bereiten entsprechende Regelungen vor.


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Portrait Monika-Dibbelt Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt Freiberufler, vor allem Rechtsanwälte und Steuerberater, in allen Fragen rund um die Berufspflichten, Berufshaftung und Zulassungsverfahren. Sie prüft insbesondere gegen Kollegen geltend gemachte Beschwerden bei den berufsrechtlichen Kammern und vertritt Kollegen und in den jeweiligen berufsrechtlichen Aufsichtsverfahren. Weiter berät und schult Rechtsanwältin Dibbelt Freiberufler, insbesondere Rechtsanwälte und Steuerberater, in allen Angelegenheiten des Berufsrechts.

Rechtsanwältin Dibbelt berät auch Mandanten, die Sachverhalte und Beschwerden bei den Kammern einlegen wollen. Sie vertritt in den nach Beschwerden eingeleiteten berufsrechtlichen Aufsichtsverfahren sowie ggf. weitergehende Ermittlungsverfahren und Gerichtsverfahren.

Monika Dibbelt hat neben zahlreichen Beiträgen und Aufsätzen im Berufsrecht folgende Veröffentlichungen getätigt:

  • BeckOK Berufsordnung für Rechtsanwälte BORA- Online-Kommentar, Autor(en): Volker Römermann, Tim Günther, Jan-Philipp Praß, Monika Dibbelt, Sabina Funke Gavilá, Herausgeber: Volker Römermann, Verlag C.H. Beck Verlag, 1. Auflage 2013

Rechtsanwältin Dibbelt ist Dozentin für Berufs- und Berufshaftungsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Rechtsanwältin Dibbelt bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:

  • Umgang und Sicherung von Fremdgeldern
  • Berufsrechtliche Überwachungspflichten von Rechtsanwälten und Steuerberatern bei gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlüssen
  • Wettbewerb und –sverbote für Rechtsanwälte und Steuerberater
  • Rechtsanwalt und Steuerberater und die Nebentätigkeiten – wann sind welche Tätigkeiten mit dem Beruf vereinbar?

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