Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Hausratversicherung
Die Hausratversicherung bietet Versicherungsschutz für Einrichtungs-, Gebrauchs- und Verbrauchsgegenstände eines Haushaltes (Hausrat) und zwar regelmäßig gegen Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl, Raub und Vandalismus.
Meistens sind neben den reinen Sachschäden auch dabei entstehende Kosten wie zum Beispiel Aufräumungskosten, Schutzkosten und Hotelkosten versichert. Die Hausratversicherung ist eine Neuwertversicherung, d.h. der Versicherer ersetzt die Kosten, die entstehen, um Sachen der gleichen Art und Güte in neuwertigem Zustand wieder zu beschaffen.
Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.