Rechtsinfos/Versicherungsrecht/Feuerversicherung

Die Feuerversicherung versichert Sachvermögen und Einkünfte. die durch Feuer entstehen und ist somit für besondere Risiken und Gefahren gedacht. Eine gesetzliche Regelung findet die Feuerversicherung in den §§ 74 ff. und 142 ff. VVG.

Eine eigenständige Feuerversicherung ist heute nur noch im gewerblichen Bereich und in der Industrie üblich. Abgesichert werden hier Betriebsunterbrechungen, Immobilien und bewegliche Sachen gegen Schäden durch Feuer, sowie das Risiko der Verursachung von Feuerschäden. Auch Schäden durch Brandstiftung fallen unter die Feuerversicherung.

Weitere Informationen finden Sie in den nachfolgenden Beiträgen sowie den Rechtsprechungsnachweisen.



Die Schadensteilungs und Regressverzichtsabkommen zwischen Versicherern
 
Leistungsfreiheit des Feuerversicherers - § 61 VVG
 


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Monika Dibbelt, Rechtsanwältin

Portrait Monika-Dibbelt

Rechtsanwältin Monika Dibbelt berät und vertritt ihre Mandanten insbesondere bei allen Fragen um Allgemeine Versicherungsbedingungen, dem Versicherungsvertragsrecht, Fragen zur Begründung und Beendigung von Versicherungsverhältnissen, dem Recht der Versicherungsaufsicht unabhängig vom Versicherungstyp.
Sie berät und vertritt bei der Prüfung von Lebensversicherungsverträgen und Beraterhaftungsfällen in der Versicherungsvermittlung. Daneben berat Rechtsanwältin Dibbelt im Krankenversicherungsrecht und vertritt ihre Mandanten in gerichtlichen Verfahren.

Das besondere Interesse von Rechtsanwältin Dibbelt liegt im Bereich der Betrieblichen Altersversorgung sowie versicherungsrechtlichen Fragestellungen im Rahmen von Insolvenzen.

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