Rechtsinfos/Prozessrecht/Schiedsverfahren

Das Schiedsverfahren ist eine in der Zivilprozessordneung festgelegte Möglichkeit, für rechtliche Streitigkeiten die ordentliche Gerichtsbarkeit zu vermeiden. Dies erfolgt mit der Vereinbarung eines Schiedsrechtswegs unter Ausschluss der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Vorteil ist insbesondere, dass die Öffentlichkeit ausgeschlossen und einvernehmlich Richter mit besonderer Sachkunde bestellt werden können.

Vom Schiedsverfahren zu unterscheiden sind Schlichtungsverfahren und Mediation, die einem Prozess nicht gleichgestellt sind. Schlichtungsverfahren können als erforderliche Voraussetzung für einen nachfolgenden Prozess vereinbart werden.
Mediationsverfahren sind dagegen weitgehend freiwillige Einigungsverfahren im Interesse einer Zeit- und Kostenersparnis.

Wir vertreten und beraten Sie gerne auch in Schiedsverfahren, Schlichtungsverfahren und Mediationsverfahren oder stehen als sachkundige Schiedsrichter zur Verfügung.

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Vereinsgerichtsbarkeit
 
Der Handelsvertretervertrag - Teil 2 - Zusatzvereinbarungen
 


Wir beraten Sie gerne persönlich, telefonisch oder per Mail. Sie können uns Ihr Anliegen samt den relevanten Unterlagen gerne unverbindlich als PDF zumailen, zufaxen oder per Post zusenden. Wir schauen diese durch und setzen uns dann mit Ihnen in Verbindung, um Ihnen ein unverbindliches Angebot für ein Mandat zu unterbreiten. Ein Mandat kommt erst mit schriftlicher Mandatserteilung zustande.
Wir bitten um Ihr Verständnis: Wir können keine kostenlose Rechtsberatung erbringen.



Das Referat Prozessrecht wird bei Brennecke & Partner Rechtsanwälte betreut von:

Harald Brennecke, Rechtsanwalt

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