Das Vollstreckungsverfahren in der Russischen Föderation

Entscheidungen russischer Gerichte werden durch den Gerichtsvollzieherdienst vollstreckt. Dieser untersteht dem Justizministerium und hat Dienststellen in den verschiedenen Regionen. Die örtliche Zuständigkeit der Dienststelle richtet sich nach dem Wohnort des Schuldners ( z.B. Firmensitz).

Vollstreckungstitel

Für die Vollstreckung ist ein Vollstreckungsdokument erforderlich, ein Vollstreckungstitel (ispolnitelnyj list). Der Vollstreckungstitel kann aufgrund: - Urteile ordentlicher Gerichte; - Urteile von Arbitragegerichten; - Urteile internationale Handelsschiedsgerichte; - Schiedssprüche nationaler Schiedsgerichte; - Urteile ausländischer staatlicher Gerichte und ausländischer Handelsschiedsgerichte ausgestellt werden.

Einleitung der Vollstreckung

Der Vollstreckungstitel muss innerhalb einer bestimmter Frist dem Gerichtsvollzieher zur Vollstreckung vorgelegt werden: Die Gültigkeitsdauer der Vollstreckungstitel, die aufgrund von Entscheidungen russischer ordentlicher und ausländischer Gerichte ausgestellt wurden, beträgt drei Jahre. Vollstreckungstitel des Arbitragegericht und des Schiedsgerichts (russische und ausländische) können innerhalb von sechs Monaten zur Vollstreckung beim Gerichtsvollzieher oder bei der Bank, die das Konto des Schuldners führt, eingereicht werden. Für andere Vollstreckungsurkunden beträgt die Vorweisungsfrist in der Russischen Föderation drei Monate. Wenn der Vollstreckungstitel nach Ablauf dieser Frist vorgelegt wird, nimmt der Gerichtsvollzieher es nicht an.

Durchführung der Vollstreckung

Nach dem der Gerichtsvollzieher des Vollstreckungsverfahren eröffnet hat, legt er eine Frist für die Freiwillige Erfüllung der Forderungen fest. Diese Frist darf maximal fünf Tage betragen. Hat der Vollstreckungsschuldner auf die Aufforderung zur freiwilligen Erfüllung nicht reagiert, kann der Gerichtsvollzieher Maßnahmen zur Zwangsvollstreckung anordnen. Kosten, die sich aus der Durchführung der Zwangsvollstreckung ergeben, trägt der Schuldner(z. B. Bewertung und Veräußerung des Vermögens). Der Gerichtsvollzieher ist berechtigt, Verstöße gegen das Gesetz ,,Über das Vollstreckungsverfahren`` und seine eigenen gesetzmäßigen Aufforderungen mit Ordnungsgeld bis zu 100 Mindestlöhnen zu ahnden. Im Falle der Nichterfüllung des Vollstreckungstitels zum festgelegten Termin wird eine Vollstreckungsgebühr in Höhe von 7% (für natürliche Personen beträgt diese Gebühr fünf Mindestarbeitslohne und fünfzig für juristische Personen) des Vollstreckungsbetrages erhoben. Bei der Zwangsvollstreckung als erste kommt die Geldpfändung in Betracht. Einen Vollstreckungstitel, der auf Geldzahlung lautet, kann an die Bank, die das Konto des Schuldners führt, abgegeben werden. Die Bank muss die Abbuchung von Geldmitteln innerhalb von drei Tagen durchzuführen oder einen Vermerk über mangelnde Deckung auf dem Konto zu machen. Wenn ausreichende Gelder fehlen, kann der Gerichtsvollzieher sonstiges Vermögen pfänden. Wenn der Schuldner eine juristische Person ist, ist der Arrest in folgende Reihenfolge durchzuführen: - Vermögen, das direkt in die Produktion miteingezogen ist; - fertige Ware; - Immobilien, Rohstoffe und andere Materialien.

Fehlgeschlagene Vollstreckung

Der Gerichtsvollzier kann dem Vollstreckungsgläubiger den Titel zurückgeben, wenn ein Vollstreckungstitel gegen einen russischen Vollstreckungsschuldner nicht vollstreckbar ist. Das heißt, wenn es unmöglich ist, den Standort des Vermögens des Vollstreckungsschuldners festzustellen oder Angaben über sein Kontoguthaben zu bekommen und wenn der Vollstreckungsschuldner kein Vermögen hat, in das vollstreckt werden kann.

Vollstreckbarkeit von Urteilen deutscher Gerichte

Die Entscheidungen deutscher Zivilgerichte sind nicht vollstreckbar in der Russischen Föderation. Förderungen müssen daher vor einem russischen Gericht eingeklagt werden, wenn sie in Russland vollstreckt werden sollen. Ein vorher ergangenes Urteil eines deutschen Gerichts in derselben Sache gilt als Beweismittel.

Verfahrenskosten

Der Kläger muss bei Klageeinreichung einen Gerichtskostenvorschuss leisten. Die Höhe der Gerichtsgebühren ist abhängig vom Streitwert. Sie beträgt maximal 100.000 Rubel bei den Wirtschaftsgerichten und höchstens 20.000 Rubel bei den Zivilgerichten. Anwaltshonorare sind nicht gesetzlich geregelt, sie werden frei vereinbart. Prozesskostenhilfe wird in Russland nicht gewährt. Eine Partei kann aber unter bestimmten Voraussetzungen von Prozesskosten befreit werden. Das Gericht kann auch die Höhe der Prozesskosten mindern, die Zahlung aufschieben oder Ratenzahlung zulassen. Ausländische Personen können die Verfahrenskosten durch ihre Verfahrensbevollmächtigen erbringen.

Fazit

Der russischen Regierung ist es trotzt vieler wirtschaftspolitischer Reformen bisher nicht gelungen, ausreichend attraktive Rahmenbedingungen für Investoren zu schaffen, und insbesondere wird fehlende Rechtssicherheit kritisiert. Problematisch sind weiterhin die hohe Korruptionsrate, Bestechlichkeit und die Bürokratie. Und der Vollstreckungsdienst ist in dem Fall keine Ausnahme. Es ist wichtig, vor der Eröffnung des Vollstreckungsverfahrens der Ort von Vermögensgegenständen des Vollstreckungsschuldners aufzufinden und sehr oft der Vollstreckungsgläubiger muss selbst in das Vollstreckungsverfahren einzugreifen um notwendige Informationen über Vermögen des Schuldners zu bekommen (z. B. mit Hilfe einer Detektivbüros).

Kein Mahnverfahren in Russland

Es gibt kein gesetzlich geregeltes gerichtliches oder außergerichtliches Mahnverfahren in der Russischen Föderation, wie dies in Deutschland als verkürztes / vereinfachtes gerichtliches Verfahren bekannt ist.


Kontakt: brennecke@brennecke-rechtsanwaelte.de
Stand: Oktober 2005


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