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RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 4: Checkliste nach der Ankunft in England

7. Checkliste nach der Ankunft in England

Zur Betreibung eines Insolvenzverfahrens in England ist die Dokumentation des Lebensmittelpunktes in England erforderlich. Hierzu können vorsorglich- allerdings nur unter bestimmten Bedingungen und bei geeigneter Handhabung - Verträge mit lokalen Dienstleistern und Anmeldungen bei bestimmten Behörden (Fußnote) hilfreich sein.
Der Dienstleister berät Sie, welche Verträge in welcher Form geschlossen werden sollten und wie diese die erforderliche Dokumentation gewährleisten. Der Dienstleister unterstützt Sie bei der Ausfüllung der entsprechenden Formulare. Der Dienstleister erörtert mit Ihnen gemeinsam, welche Fragen Ihnen bei der Sozialversicherungsanmeldung gestellt werden und hilft Ihnen Fehler zu vermeiden. Er bespricht mit Ihnen, welche Unterlagen Sie hierfür benötigen. Ohne eine entsprechende erfolgreiche Anmeldung wird eine Insolvenz in Großbritanmnien nicht durchgeführt werden können.

Der von uns empfohlene Dienstleister berät Sie bei der Wahrnehmung der öffentlichen Gesundheitsgrundversorgung und der hierfür erforderlichen behördlichen Anmeldung. Die NHS wird aus Steuermitteln finanziert. Somit wird die Grundversorgung nicht berechnet. Der Leistungskatalog der NHS ist aber im Vergleich zur deutschen gesetzlichen Krankenversicherung nicht umfangsreich. Die meisten Zahnärzte behandeln nur Privatpatienten. Vereinzelt finden sich jedoch auch einige Zahnärzte, die mit der NHS abrechnen.
Der Dienstleister berät Sie, wie sie geeignete Ärzte finden können und welche Zusatzkosten entstehen können.
Empfehlenswert ist ein Gesundheitsscheck vor der Einreise in England. Bei allgemeinen Fragen zur Gesundheitsversorgung können Sie sich direkt an die NHS wenden. Der Dienstleister nennt Ihnen die bestehenden Kontaktdaten.

  • Der Dienstleister berät Sie, ob Sie eine Arbeitserlaubnis benötigen oder wie Sie eine solche beantragen.
  • Der Dienstleister berät Sie, wie Sie einen Arbeitsplatz finden können, seien es Internetadressen, behördliche Arbeitsvermittlungen, die geeigneten Zeitungen mit Jobangeboten oder geeignete Jobmessen.
  • Der Dienstleister berät Sie, wie Sie die erforderliche Dokumentation Ihre Arbeitssuche vornehmen.


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Kontakt


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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