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RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 3: Was ist bei der Wahl des Wohnortes zu beachten

4. Was ist bei der Wahl des Wohnortes zu beachten?

Bei der Wahl des Wohnortes in England sind einige Punkte zu beachten, unter anderem

  • die Verkehrsanbindung z.B. Fähre oder Flughafennähe, 
  • die Arbeitsmöglichkeiten, 
  • die angemessene Miete.

Unter dem Gesichtspunkt der Verfügbarkeit und des Mietspiegels ist eine Wohnung in der Provinz vorzugswürdig. Je näher man an die verschiedenen Zentren, Flughafen (London, Manchester usw.) kommt, desto höher sind die Mietzinsen. Mit Wochenmieten von über 1.000 Pfund zzgl. Nebenkosten in einer annehmbaren Wohngegend für eine einfache Doppelhausreihenwohnung ist London Spitzenreiter. Maßgebend für die Höhe der Miete sind die Anzahl der Schlafzimmer. Für ein einfaches Zimmer mit Bad und Küchenbenutzung inklusive Internetzugang und Nebenkosten können in London und Umgebung 450 Pfund wöchentlich anfallen. Der Dienstleister berät Sie bei der Wahl preiswürdiger Wohnorte.

5. Gibt es günstige Wohnmöglichkeiten?

Eine günstige Wohnmöglichkeit stellen die sogenannten „Innenzimmer" dar. Hierbei handelt es sich um einen mit Gipskarton umschlossenen Treppenaufgang mit Beleuchtung. Darunter kann durchaus ein Bett gestellt werden. Das ist sicher nicht jedermanns Geschmack, kann die Mietkosten aber drastisch senken.
Es ist in England nicht ungewöhnlich, dass Mieter Möbel (ein Bett oder einen Schrank) für den Nachmieter hinterlassen. In Hinblick auf Aufwendungen für die Ausstattung einer Wohnung kann eine bereits möblierte Wohnung den Einstieg erleichtern.

Der Dienstleister berät Sie, wie in England günstige Wohnmöglichkeiten zu finden sind und welche Dokumente benötigt werden.

Wohnungen können entgeltlich über Makler oder günstiger über private Quellen gefunden werden. Makler erwarten von Ihnen bestimmte Dokumente, andernfalls werden sie Sie nicht bedienen.
Anders als in Deutschland ist die Maklercourtage nicht immer von der gezahlten Miete abhängig. Der Dienstleister kennt die üblichen Maklergebühren und kann Sie beraten, wie man einen günstigeren Makler findet.

6. Wie sind die Vermieter?

Der Vermieter heißt im Englischen „Landlord“. Im Vergleich zu Deutschland wird ein Mietverhältnis weniger professionell gemanagt. Es werden beispielweise keine Quittungen für die bereits gezahlten Mieten bzw. entrichtete Kaution ausgestellt. Deshalb kommt es auf folgende Kriterien an: 

  • Ist der Vermieter privater oder gewerblicher Vermieter (Steuernummer)? 
  • Übernimmt er die Nebenkosten und Council Tax oder ist der Mieter dafür verantwortlich? 
  • Wie ist der Mietvertrag gestaltet? Handgeschrieben oder maschinenerstellt? 
  • Was ist in der Miete ergänzend enthalten oder muss selbst getragen werden (Fernsehgebühren etc)? 
  • Wird eine vernünftige Übergabe der Mietsache stattfinden?

Der Dienstleister berät Sie bei der Auswahl geeigneter Vermieter und berät Sie hinsichtlich der wirtschaftlichen Aspekten der zu führenden Verhandlungen.


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Kontakt


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.
Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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