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RESTSCHULDBEFREIUNG IN 20 MONATEN: INSO IN ENGLAND / GB - TEIL 5: Das Insolvenzverfahren in England

8. Welches Insolvenzverfahren in England ist einschlägig?

Im Vereinigten Königreich stehen dem zahlungsunfähigen Schuldner verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um seine Schulden loszuwerden. Über das in Ihrem Insolvenzfall einschlägige Verfahren erteilt Ihnen ein lokaler deutschsprachiger Rechtsanwalt Auskunft. Wir vermitteln Ihnen Kontakt zu deutschsprachigen lokalen Rechtsanwälten mit speziellen Kenntnissen im englischen Insolvenzrecht. Rechtliche Beratung im britischen Insolvenzrecht oder anderen britischen Rechtsgebieten erfolgt weder durch uns selbst noch durch den Dienstleister.

9. Vorgehen zur Insolvenzverfahrenseröffnung in England

Nach der Verlegung des Lebensmittelpunkts nach England kann das Insolvenzverfahren beim High Court in London bzw. zuständigen Country Court eingeleitet werden. Ein Antrag beim High Court in London wird automatisch an den zuständigen Country Court weitergeleitet und dort bearbeitet. Im Zeitpunkt des Insolvenzantrags sollten Sie ein tragfähiges Arbeitsverhältnis haben. Unerheblich ist, ob es sich dabei um eine berufsfremde, auswärtige Arbeit oder um eine Gelegenheitsaushilfe handelt. Hauptsache ist, dass Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben. Kann der Antragsteller seine Bemühungen um eine geeignete Arbeit nicht nachweisen, sind die Chancen auf Zulassung des Insolvenzantrages gering.
Das Verfahren kann mit Unterstützung durch einen Anwalt wie folgt eingeleitet werden:

  • Online-Registrierung auf der Seite des High Court in London,
  • Ausfüllen und Übersenden der entsprechenden Formulare an den High Court,
  • Erstellung einer Vermögens- und Förderungsübersicht,
  • Vereinbarung eines Termins wegen Anhörung durch einen Richter,
  • Zahlung der Verfahrenskosten.

Der ordnungsgemäßen Antragsstellung folgt eine Anhörung durch einen Richter, der über die Annahme des Antrags entscheidet. Stellt das Insolvenzgericht fest, dass der Antragsteller seine Verbindlichkeiten nicht begleichen kann, erlässt es einen Insolvenzbeschluss. Eine Mitteilung darüber geht an den Chief Land Registrar. Daraufhin erscheint eine Insolvenzanzeige in der dafür am besten geeigneten Zeitung und in der London Gazette. Zudem wird ein amtlicher Verwalter (Fußnote) bestellt. Kommt es jedoch nach der Gläubigerversammlung zur Ernennung eines Insolvenzverwalters (Fußnote) als Treuhänder, so ist ein Exemplar der Bestellungsurkunde beim Gericht unverzüglich zu hinterlegen und die Öffentlichkeit davon durch Inserat in einer geeigneten Zeitung zu unterrichten. Andernfalls wird der Official Receiver automatisch Insolvenzverwalter. Mit der Bestellung des Official Receiver oder des Treuhänders gehen sämtliche Verfügungsrechte des Schuldners über die Insolvenzmasse auf jenen über. Welche Vermögenswerte zur Insolvenzmasse gehören, sowie Ihre Rechte und Pflichten erfahren Sie von einem englischen Fachanwalt für Insolvenzrecht.

Nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens in England hat Ihr Rechtsanwalt beim zuständigen Gericht in Deutschland die Anerkennung der Verfahrenseröffnung zu beantragen, damit die in Deutschland niedergelassenen Gläubiger kein Hauptinsolvenzverfahren vor einem deutschen Gericht einleiten.


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Stand: Mai 2026



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