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Gesellschaftsrecht in der Insolvenz – Teil 17 – Die Haftung des beitretenden und des ausscheidenden Kommanditisten

3.3.3 Haftung des beitretenden Kommanditisten

Der beitretende Kommanditist haftet für die vor seinem Eintritt begründeten Verbindlichkeiten der KG nur in Höhe seiner Einlage, soweit der seine Einlage geleistet hat.
Er haftet hingegen nach § 176 Abs. 2 HGB unbeschränkt für die nach seinem Eintritt, jedoch vor seiner Eintragung in das Handelsregister begründeten Verbindlichkeiten.

Beispiel:
Kommanditist K tritt der Z-KG bei. Kurz darauf kauft die KG Waren im Wert von 90.000 EUR. Die Eintragung des K in das Handelsregister findet erst nach dem Kauf statt.
K haftet unbeschränkt für die 90.000 EUR.

Zur Vermeidung dieser Haftung sollte der Eintritt eines Kommanditisten durch die Eintragung im Handelsregister aufschiebend bedingt werden.

3.3.4 Haftung des ausscheidenden Kommanditisten

Der ausscheidende Kommanditist haftet gemäß § 160 HGB für die bis zu seinem Ausscheiden entstandenen Verbindlichkeiten der KG fünf Jahre lang, sofern die Verbindlichkeiten innerhalb der fünf Jahre fällig geworden sind oder gerichtlich geltend gemacht worden sind.

Wird einem ausscheidenden Kommanditisten eine Abfindung gezahlt, so stellt dies eine Einlagenrückgewähr dar. Dies hat zur Folge, dass die Haftung nach § 172 Abs. 4 HGB wieder auflebt. Gläubiger, deren Forderungen schon vor dem Ausscheiden des Kommanditisten bestanden, können nunmehr wieder bis zur Höhe der Einlage in das Privatvermögen des Kommanditisten vollstrecken lassen.


Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch „Gesellschaftsrecht in der Insolvenz“ von Harald Brennecke, Fachanwalt für Insolvenzrecht und Thomas Dörner, wissenschaftlicher Mitarbeiter, 1. Auflage 2014, erschienen im Verlag Mittelstand und Recht 2014, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-26-7


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Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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