Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische Kommanditgesellschaft: kommanditbolag, KB
Die schwedische Kommanditgesellschaft muss beim Handelsregister eingetragen und registriert werden.
Die schwedische Kommanditgesellschaft ist eine Variante der offenen Handelsgesellschaft. Im Unterschied zu der schwedischen offenen Handelsgesellschaft gibt es neben den persönlich und unbeschränkt haftenden Komplementären weitere Kommanditisten, die nur beschränkt in Höhe ihrer Einlage in das Gesellschaftsvermögen haften.
Die schwedische Kommanditgesellschaft ist im übrigen äquivalent zu der deutschen Gesellschaftsform der Kommanditgesellschaft.
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Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Insolvenzrecht
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
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Stand: Mai 2026
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