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Gesellschaftsrecht in Europa - Schweden - Die schwedische Einzelfirma: enskild firma

,,Die schwedische Einzelfirma`` (Fußnote)
Gründung einer schwedischen Einzelfirma:
Die Gründung einer schwedischen Einzelfirma erfolgt durch eine volljährige, natürliche Person / Privatperson. Diese muss nicht zwingend in Schweden ansässig sein, muss dann aber einen Vertretungsbevollmächtigten benennen, der seinen Wohnsitz in Schweden hat.
Die Registrierung der Einzelfirma erfolgt auf freiwilliger Basis seit dem 01.07.2004 beim schwedischen Handelsregister (Fußnote). Die frühere Handelsregisterabteilung beim Patent- und Registeramt wurde zu einer eigenständigen Behörde, dem Handelsregister, umgestaltet.
Im Fall der Eintragung wird der Name der Firma für den Gebrauch durch andere geschützt. Der Namensschutz gilt aber nur innerhalb der Region (,Fußnote), in der die Firma ihren Sitz hat.
Vertretung der schwedischen Einzelfirma:
Die Vertretung der schwedischen Einzelfirma erfolgt durch den persönlich und unbeschränkt haftenden Inhaber. Dieser haftet auch allein für die Firma.

Im übrigen besteht inhaltlich weitestgehende Äquivalenz zur deutschen Einzelfirma.


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Kontakt:


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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