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Gesellschaftsrecht in Europa - Polen - Einleitung und allgemeine Informationen

Die Vorbereitung des Beitritts Polens zur EU und die damit einhergehende Notwendigkeit, die europäischen Rechtsstandards in das polnische Gesellschaftsrecht zu integrieren, machten eine grundlegende Reform des polnischen Gesellschaftsrechts erforderlich.

Die Umsetzung der europäischen Vorgaben endete mit dem Inkrafttreten des neuen polnischen Gesetzbuches über die Handelsgesellschaften (Kodeks spó³ek handlowych) zum 01.01.2001, mit dem auch die Handelsgesellschaftsformen eine weitgehende Umgestaltung erfahren haben. Der zum 01.05.2004 erfolgte EU-Beitritt Polens ist nicht zuletzt wegen seiner Attraktivität hinsichtlich der Steuerbelastung und der im Vergleich niedrigeren Fertigungskosten auf ein beträchtliches Interesse des deutschen Mittelstands gestoßen.

Die Beiträge über die Handelsgesellschaftsformen in Polen sollen einen Überblick über die polnischen Gesellschaften des Handelsrechts, deren Voraussetzungen sowie die haftungsrechtlichen Folgen verschaffen. Die Beiträge berücksichtigen neben der erwähnten Reform auch die zum 15.10.2004 in Kraft getretenen Änderungen des polnischen Gesetzbuches über die Handelsgesellschaften.

Wahl der Rechtsform der Gesellschaft

Eine der wichtigen Neuerungen für die ausländischen Investoren betrifft die Wahl der Rechtsform der Handelsgesellschaft. Ihnen stehen nun sämtliche Gesellschaften zur Verfügung, wenn im Herkunftsland Gegenseitigkeit für polnische Unternehmer besteht und die internationalen Verträge nichts anderes bestimmen.

Niederlassungen und Repräsentanzen

Deutsche Handelsgesellschaften können in Polen Niederlassungen (oddzia³y) gründen. Die Gründung einer Niederlassung bedarf der Eintragung in das polnische Unterenehmensregister. Die deutschen Unternehmer, die eine Niederlassung in Polen unterhalten, sind u. a. verpflichtet, ihre Firmennamen zur Bezeichung der polnischen Niederlassung zu benutzen. Des weiteren, unterliegen die Niederlassungen der Buchführungspflicht in polnischer Sprache. Auch die Gründung von Repräsentanzen (przedstawicielstwa) ist zulässig. Ihre Tätigkeit muss sich ausschliesslich auf die Werbung und die Förderung des ausländischen Unternehmens beschränken. Die Gründung einer Repräzentanz bedarf der Eintragung in das sog. ,,Repräsentanzenregister´´, das beim Wirtschaftsminister geführt wird.

Zusammenschlüsse von Gesellschaften

Nach polnischem Recht können sich sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften zusammenschließen (durch Gründung einer neuen Gesellschaft oder Aufnahme). Bei der neuen Gesellschaft muss es sich jedoch auf jeden Fall um eine Kapitalgesellschaft (GmbH, AG) handeln. Bei einem Zusammenschluss übernimmt die neue Gesellschaft sämtliche Rechte und Pflichten ihrer Vorgänger. Auch staatliche Genehmigungen und finanzielle Vergünstigungen gehen auf die neue Gesellschaft über.


Kontakt:


Portrait Harald-Brennecke

Profil

Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.

Tätigkeitsschwerpunkte

  • Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
  • Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
  • Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
  • Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
  • IT- und Datenschutzrecht
  • Erbrecht
  • Vertragsrecht

Beruflicher Hintergrund

  • Fachanwalt für Insolvenzrecht
  • Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
  • Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
  • Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung

Mitgliedschaften & Engagement

  • Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
  • Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie

Fachbeiträge & Projekte

Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.

Sprachen

  • Deutsch
  • Englisch

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