Gesellschaftsformen in Russland - Teil 6 - Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Die russische Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung (Общество с дополнительной ответственностью, abgekürzt ,,о.д.о.`` oder ,,o.d.o.``)
Grundlegende Bestimmungen:
Eine Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung ist eine von einer oder mehreren Personen gegründete Kapitalgesellschaft, deren Stammkapital in Anteile mit einer in den Gründungsdokumenten bestimmten Höhe zerlegt ist. Die Gesellschafter einer solchen Gesellschaft haften subsidiär für deren Verbindlichkeit mit ihrem Vermögen als Gesamtschuldner (solidarisch) in einem durch die Gründungsdokumente der Gesellschaft einheitlich für alle je nach der Höhe ihrer Stammeinlagen zu bestimmenden Umfang. In Falle der Insolvenz eines Gesellschafters wird seine Haftung für die Verbindlichkeit der Gesellschaft unter den übrigen Gesellschaftern entsprechend Ihren Stammeinlagen aufgeteilt, soweit in den Gründungsdokumenten der Gesellschaft kein anderes Verfahren der Haftungsteilung bestimmt ist. Die Firma einer Gesellschaft mit zusätzlicher Haftung muss die Bezeichnung der Gesellschaft sowie die Worte ,,mit zusätzlicher Haftung`` enthalten. Als gegründet gilt die Gesellschaft dann, wenn sie im staatlichen Register eingetragen ist. Die Registrierung erfolgt durch die lokale Steuerbehörde. Diese Gesellschaftsform ist neu. Sie ist eine abgewandelte Form der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, mit dem Unterschied, dass die Haftung der Gesellschafter auf ein Mehrfaches ihrer Einlageverpflichtung erweitert ist. Eine Vertretung ist eine selbständige Abteilung einer juristischen Person, die sich an einem anderen Ort als das Stammhaus befindet und der Wahrung und Vertretung der Interessen der Juristischen Person dient. Vertretungen sind keine juristische Personen. Sie werden mit dem Vermögen einer juristischen Personen ausgestattet und handeln aufgrund der ihnen zustehenden Rechte. Vertretungsleiter werden von den juristischen Personen eingestellt und handeln aufgrund ihrer Vollmachten.
Weiterlesen:
im Buch zurückblättern <<---
Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
FASP Rechtsanwälte
Stand: Juni 2026
Harald Brennecke, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist im Arbeitsrecht im speziellen Bereich der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle tätig. Er berät, prüft und gestaltet Arbeitnehmerbeteiligungen wie Stock Options, Phantom Stocks, Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften und anderen Modelle.
Folgende Veröffentlichung von Rechtsanwalt Brennecke ist in Vorbereitung:
- Mitarbeiterbeteiligungsmodelle: Einführung in das Recht der Stock Options, Phantom Stocks und Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften
Rechtsanwalt Brennecke ist Dozent an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie. Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare zu den Themen:
- Mitarbeiterbeteiligung – Grundlagen und Strategien
- Stock Options und Phantom Stocks
- Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften in der Gestaltungspraxis
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22
Das Referat Steuerrecht wird bei FASP Finck & Partner betreut von:
Klaus G. Finck, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt, Steuerberater,
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und Steuerrecht
Ich freue mich, als Co-Autor mein Fachwissen im Ratgeber Unternehmensnachfolge 2025 der Deutsche Unternehmerbörse DUB.de teilen zu dürfen und Unternehmer*innen bei rechtlichen Fragestellungen der externen Nachfolge zu unterstützen.
In meinem Kapitel beleuchte ich unter anderem:
🔍 Welche
rechtlichen Fallstricke bei einer externen Nachfolge auftreten können.
📄 Wie eine
präzise Vertragsgestaltung den Kaufpreis sichert und Haftungsrisiken minimiert.
⚖️
Warum Themen wie Kaufpreisstruktur, Garantien und Haftung frühzeitig geklärt
werden sollten, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.
#unternehmensnachfolge #mittelstand FASP Finck & Partner Rechtsanwälte Steuerberater mbB
Mit und bei der Firma CADFEM habe ich letztes Jahr ein ganztägiges eLearning-Seminar „Die Risiken des Berechnungsingenieurs“ hergestellt. Den Teaser finden Sie hier: Teaser.Kontakt: kontakt@fasp.de
Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001
Dr. Cornelia Stapff
Kontakt: kontakt@fasp.de
Rufen Sie uns an: +49 (0) 89 - 652 001
Harald Brennecke, Rechtsanwalt
Rechtsanwalt Harald Brennecke ist Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Fachanwalt für Insolvenzrecht.
Er berät, vertritt und begleitet Gesellschafter, Geschäftsführer und Unternehmen bei
- Rechtsformwahl
- Wahl des Firmennamens
- Gesellschaftsgründungen:
z.B. Beratung zu Gesellschaftskonzepten, Gestaltung von Gesellschaftsverträgen, Geschäftsführerverträgen, Handelsregisteranmeldungen, Vorbereitung und Begleitung bei Notarterminen
- Auseinandersetzungen zwischen Gesellschaftern
- Liquidation von Gesellschaften
- Firmenkäufen
- Due Diligence
- Geschäftsführerverträgen
- Sanierung, Insolvenzvermeidung und Insolvenzbegleitung:
Harald Brennecke ist seit 1999 im Bereich der Unternehmenssanierung tätig. Als Fachanwalt für Insolvenzrecht berät und begleitet er Sanierungen und betreut Geschäftsführer und Gesellschafter bei Firmeninsolvenzen. Er unterstützt Geschäftsführer in der Unternehmenskrise hinsichtlich der für sie bestehenden Haftungsrisiken sowie Gesellschafter im Interesse der Wahrung der Unternehmenswerte. Er unterstützt bei der Suche nach Investoren und Wagniskapitalgebern (venture capital), begleitet Verhandlungen und erstellt Investorenverträge.
Rechtsanwalt Harald Brennecke hat im Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht veröffentlicht:
- "Das Recht der GmbH", Verlag Mittelstand und Recht, 2015, ISBN 978-3-939384-33-5
- "Der Gesellschaftsvertrag der GmbH - Die GmbH-Satzung in Theorie und Praxis", 2015, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-40-3
- "Der Unternehmenskauf - Rechtliche Risiken bei Kauf und Verkauf mittelständischer Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-18-2
- "Die Haftung des GmbH-Geschäftsführers", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-29-8
- "Gesellschaftsrecht in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-26-7
- "Die Limited in der Insolvenz", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-34-2
- "Der Insolvenzplan – Sanierungsinstrument in der Insolvenz", 2007, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-03-8
- "Die Regelinsolvenz - Insolvenz für Unternehmer und Unternehmen", 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-07-6
- "Gesellschafterinteressen in der Publikums-KG: Auskunftsrechte der Kommanditisten einer Publikums-KG gegen Treuhänder“, 2014, Verlag Mittelstand und Recht, ISBN 978-3-939384-28-1
- "Die Gesellschafterversammlung: Ein Leitfaden", Harald Brennecke und Dipl.-Jur. Marc Schieren, M. L. E., 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-50-2
- "Arztpraxis – Kauf und Übergang", Harald Brennecke und Michael Kaiser, 2016, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-54-0
Folgende Veröffentlichungen von Rechtsanwalt Brennecke sind in Vorbereitung:
- Die Due Diligence – Rechtliche Prüfung beim Unternehmenskauf
- Die Liquidation der Kapitalgesellschaft
- Die Unternehmergesellschaft (UG)
Harald Brennecke ist Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie und Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im DeutscherAnwaltVerein.
Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:
- Gesellschaftsrecht für Steuerberater und Unternehmensberater – Grundlagen des Gesellschaftsrechts
- Gesellschaftsvertragsgestaltung – Grundlagen und Risiken
- Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – kleine Chance, großes Risiko
- Welche Gesellschaftsform ist die Richtige? Vor- und Nachteile der Rechtsformen für Unternehmer
- Geschäftsführerhaftung – Geschäftsführung von Kapitalgesellschaften; das letzte große Abenteuer der westlichen Zivilisation
- Insolvenzrecht für Gründer und lebende Unternehmen: Aus Insolvenzen anderer lernen heißt das eigene Insolvenzrisiko zu vermeiden
- Unternehmenssanierung: Kopf aus dem Sand! Wer zu spät reagiert, reagiert nie wieder.
- Insolvenzrecht für Steuerberater – Grundlagen des Insolvenzrechts für Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
- Insolvenzrecht für Unternehmensberater – Sanierungschancen erkennen und wahren
- Insolvenzberatung: das (enorme) Haftungsrisiko des Sanierungsberaters
Kontaktieren Sie Rechtsanwalt Harald Brennecke unter:
Mail: brennecke@fasp.de
Telefon: 0721-20396-22
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Insolvenzrecht/ GesellschaftsrechtRechtsinfos/ Steuerrecht/ Gesellschaftsbesteuerung
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ Insolvenz
Rechtsinfos/ Gesellschaftsrecht
Rechtsinfos/ Europarecht/ Russland
Rechtsinfos/ Steuerrecht/ Einkommensteuer