Der Importeur

Der Importeur ist nur Haftungsadressat, wenn er das Produkt aus einem Nicht-EU-Drittstaat in den Bereich der Europäischen Union einführt. Der Importeur haftet also nicht, wenn er das Produkt von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union einführt. Diese Regelung dient dem Verbraucher als Schutz vor Billigimporten.
Der Drittstaaten Importeur gilt als Hersteller. Dessen Haftung für das konkrete Produkt entspricht daher auch der des Herstellers. Dies birgt naturgemäß ein erhebliches Haftungsrisiko. Der Importeur hat nämlich in der Regel keinen Einfluss auf die Konstruktion und Fabrikation des Produktes. Inwieweit eine Haftungsfreistellung zumindest im Innenverhältnis möglich ist, ist noch nicht abschließend geklärt.


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Stand: 05.06.2008


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Portrait Tilo-Schindele Tilo Schindele, Rechtsanwalt

Rechtsanwalt Tilo Schindele ist seit Jahren im Bereich internationales Vertragsrecht tätig.

Als Spezialist im Arbeitsrecht prüft und gestaltet Rechtsanwalt Schindele Arbeitsverträge und Dienstverträge für Mitarbeiter oder Geschäftsführung bei Tätigkeit im Ausland und berät bei Aufhebung oder Kündigung.

Er gestaltet, prüft und optimiert Verträge mit internationalem Bezug. Er begleitet bei europarechtlichen Fragen zum freien Waren- und Dienstleistungsverkehr und berät bei der Beantragung von EU-Subventionen. Daneben vertritt Rechtsanwalt Schindele Mandanten im Bereich des Außenwirtschaftsrechts und der Genehmigung von Import oder Export von Waren beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Tilo Schindele bereitet derzeit folgende Veröffentlichung vor:

  • Internationales Vertragsrecht
  • Einführung ins IPR (internationale Privatrecht)

Rechtsanwalt Schindele ist Dozent für Arbeitsrecht an der Dualen Hochschule Stuttgart und Dozent für internationales Vertragsrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie.

Er bietet Schulungen, Vorträge und Seminare unter anderem zu den Themen:

  • Einführung in das internationale Vertragsrecht
  • Internationale Verträge gestalten – Grundlagen und Fallen
  • Arbeitsverträge bei Tätigkeit im Ausland rechtssicher gestalten und Gefahren vermeiden

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