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Der Importeur

Der Importeur ist nur Haftungsadressat, wenn er das Produkt aus einem Nicht-EU-Drittstaat in den Bereich der Europäischen Union einführt. Der Importeur haftet also nicht, wenn er das Produkt von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union einführt. Diese Regelung dient dem Verbraucher als Schutz vor Billigimporten.
Der Drittstaaten Importeur gilt als Hersteller. Dessen Haftung für das konkrete Produkt entspricht daher auch der des Herstellers. Dies birgt naturgemäß ein erhebliches Haftungsrisiko. Der Importeur hat nämlich in der Regel keinen Einfluss auf die Konstruktion und Fabrikation des Produktes. Inwieweit eine Haftungsfreistellung zumindest im Innenverhältnis möglich ist, ist noch nicht abschließend geklärt.


Kontakt: kontakt@fasp.de

Stand: Dezember 2025


Normen: § 4 ProdHaftG

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