DIE GRUNDBEGRIFFE DES DEUTSCHEN ERBRECHTS - EINE EINFÜHRUNG - Teil 08 - Was sind Verfügungen von Todes wegen ?
ERBRECHT- die häufigsten Rechtsfragen.
8. Was sind Verfügungen von Todes wegen ?
Das Gesetz stellt dem Erblasser zur Gestaltung der Weitergabe seines Vermögens nach seinem Tode im Rahmen der Testierfreiheit (= inhaltliche Gestaltungsfreiheit) zwei Formen zur Verfügung, nämlich das Testament (vgl. § 1937 BGB) und den Erbvertrag (§ 1941 BGB). Beide sind eine so genannte "letztwillige Verfügung". Danach bleiben dem Erblasser zwei Möglichkeiten der Gestaltung. Der Erbvertrag wird mit einer oder mehreren anderen Personen geschlossen und bewirkt eine vertragliche Bindung an die darin getroffenen Verfügungen, die einseitig nur bei einem entsprechenden Vorbehalt im Vertrag, ansonsten nur ganz ausnahmsweise, wieder gelöst werden können. Inhaltlich können im Erbvertrag dieselben Verfügungen wie im Testament getroffen werden. Beispiel: Wenn ein Geschäftsinhaber seinen Neffen zum Alleinerben einsetzen will und der Neffe bereits jetzt im Geschäft mitarbeiten soll, wird ein Erbvertrag zweckmäßig sein. Der Neffe kann sich dann darauf verlassen, daß er Erbe sein wird. Geht es hingegen lediglich um das Ersetzen der gesetzlichen Erbfolge durch eine Erbeneinsetzung, wird ein Testament genügen. Wann welche Form am günstigsten ist, kann abschließend jedoch nur ein Rechtsanwalt/Notar beantworten. Diese Einführung in das deutsche Erbrecht entstand als Begleitinformation zu einer Serie von Fernsehfragestunden zum Thema Erbrecht mit Rechtsanwalt Harald Brennecke.Weiterlesen:
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
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Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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