Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters - Teil 5 - Voraussetzungen des Ausgleichsanspruchs - Allgemeines
Mit Beendigung des Handelsvertretervertrages wird der Ausgleichsanspruch des Vertreters fällig.
Der Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB [Ausgleichsanspruch] hängt vom Vorliegen zahlreicher Voraussetzungen ab.
Es kommt darauf an, ob der Unternehmer aus den Geschäftsbeziehungen mit der vom Handelsvertreter geworbenen Kundschaft nach Vertragsende erhebliche Vorteile ziehen kann.
Dem Handelsvertreter müssen durch die Nutzung der von ihm geworbenen Geschäftsbeziehungen durch den Unternehmer infolge der Vertragsbeendigung Provisionsverluste entstehen.
Abschließend wird untersucht, ob ein Ausgleich im konkreten Fall der Billigkeit entspricht.
Die Voraussetzungen für den Ausgleichsanspruch sind:
- Beendigung des Vertragsverhältnisses
- Erhebliche Vorteile des Unternehmers
- Provisionsverluste des Handelsvertreters
- Billigkeit der Ausgleichszahlung
- Geltendmachung innerhalb der Ausschlussfrist
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters" von Harald Brennecke und Irina Schatz, Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 978-3-939384-04-5, 2007

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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Insolvenzrecht sowie Gewerblichen Rechtsschutz. Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
- Vertriebsrecht, insbesondere Handelsvertreterrecht, Vertragshändlerrecht und Franchiserecht
- Gewerblicher Rechtsschutz, insbesondere Wettbewerbsrecht, Markenrecht, Designrecht und Urheberrecht
- IT- und Datenschutzrecht
- Erbrecht
- Vertragsrecht
Beruflicher Hintergrund
- Fachanwalt für Insolvenzrecht
- Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
- Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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