Der Immobilienmakler – Eine Einführung 5. Der Provisionsanspruch
Der Immobilienmakler – Eine Einführung 5. Der Provisionsanspruch
Dieser Artikel ist die Fortsetzung von Der Immobilienmakler - Eine Einführung 4. Ursächlichkeit der Maklertätigkeit
Provisionsversprechen
Für gewöhnlich wird dabei ein Prozentsatz des Kauf- oder Mietpreises vereinbart. Eine ausdrückliche Vereinbarung zur Provisionszahlung ist nicht erforderlich. Fehlt eine solche, greift § 653 I BGB, wonach eine Provision als stillschweigend vereinbart gilt, wenn der Makler die Leistung üblicherweise nur gegen eine Vergütung erbringt. Wie hoch die Vergütung des Maklers für seine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ist, wird von den Vertragsparteien im Maklervertrag festgehalten. Üblich ist dabei die Angabe der Höhe als Prozentzahl bezogen auf den Endpreis des nachgewiesenen oder vermittelten Geschäftes. Wie hoch die Maklerprovision ist, variiert von Region zu Region und bemisst sich an den lokalen Gepflogenheiten. Die übliche Höhe liegt im Bundesgebiet durchschnittlich bei 3-6 %. Ist wider erwarten keine Provisionsvereinbarung im Maklervertrag enthalten oder ist der Mak-lervertrag gar nur mündlich oder konkludent zustande gekommen, sieht das Gesetz in § 653 Abs. 2 BGB eine ausdrücklich für den Fall der fehlenden Vereinbarung zur Höhe eine Regelung vor. Danach gilt ein Maklerlohn ,,als stillschweigend vereinbart, wenn die dem Makler übertragene Leistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist``. Ist jedoch nur die Höhe der Vergütung nicht bestimmt, so ist der ,,übliche Lohn als vereinbart anzusehen`` (Fußnote). Als üblicher Lohn wird dann nach der jeweiligen Ortsüblichkeit festgelegt. Da die Maklerprovision eine so genannte Bruttogebühr ist, muss der Makler bei der Provisionsvereinbarung die Mehrwertsteuer ausdrücklich erwähnen, wenn er diese erstatte haben möchte. Wird also eine Provision ohne den Zusatz ,,zuzüglich Mehrwertsteuer`` vereinbart, erhält der Makler nur die Provision in vereinbarter Höhe und muss dann von diesem Betrag die mehrwertsteuer abführen. Der Zeitpunkt der Zahlung der verdienten Provision richtet sich regelmäßig nach den im Maklervertrag enthaltenen Regelungen. Bei Fehlen solcher Regelungen wird der Provisionsanspruch grundsätzlich mit rechtswirksamem Zustandekommen des Hauptvertrages fällig.
Verflechtung
Unter Umständen besteht kein Anspruch des Maklers auf Maklerprovision. So scheidet eine Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers und damit auch der Provisionsanspruch aus, wenn der Makler mit dem Interessenten oder mit dem Hauptvertragspartner finanziell oder persönlich verbunden ist - so genannte wirtschaftliche Verflechtung –, da bei dieser Konstellation eine Einwirkung des Maklers auf die Willensentscheidung des Geschäftspartners nicht möglich ist. Der Makler fungiert in diesen Fällen nicht mehr als ,,Dritter`` zwischen den beiden Parteien des Hauptvertrages. Eine echte Verflechtung liegt vor, wenn der Makler und der Hauptvertragspartner des Interessenten als identisch aufgrund rechtlicher oder wirtschaftlicher Verbindung angesehen werden müssen. Eine Abgrenzung kann anhand der Frage, ob der Makler in seiner Eigenschaft als Makler zu einer selbständig und unabhängigen Willensbildung in der Lage ist, erfolgen. Eine unechte Verflechtung liegt vor, wenn ein ,,institutionalisierter Interessenkonflikt`` vorliegt. Keine Maklertätigkeit des Verwalters einer Wohnanlage bei gleichzeitiger Entscheidungsbefugnis über die Veräußerung. Grundsätzlich kann man sagen, dass eine den Provisionsanspruch ausschließende Verflechtung immer dann gegeben ist, wenn das Zustandekommen des Hauptvertrages nicht allein von einer übereinstimmenden Willensbildung der Parteien des Hauptvertrages, sondern auch von einer Entscheidung des Maklers abhängig ist. Eine Ausnahme liegt im Falle einer Provisionszusage vor. Wenn der Interessent die Provisionszusage in Kenntnis der (Fußnote) Umstände abgibt – die den Makler grundsätzlich an einer Maklertätigkeit hindern würden –, weil es ihm gerade auf die Einschaltung dieses Maklers ankommt, so soll der Provisionsanspruch nicht entfallen.
Verwirkung
Der Makler kann seinen Provisionsanspruch aber auch gemäß § 654 BGB verlieren, nämlich dann, wenn er vertragswidrig doppelt tätig wird und im Maklervertrag keine gegenteilige Vereinbarung getroffen wurde. Voraussetzung für eine solche Verwirkung des Provisionsanspruches ist jedoch eine schwerwiegende Treupflichtverletzung vor, während oder nach Abschluss des Maklervertrages und der Makler hat diese Pflichtverletzung vorsätzlich oder leichtfertig begangen.
Dieser Artikel wird fortgesetzt in Der Immobilienmakler – Eine Einführung 6. Besondere Maklerverträge

Weiterlesen:
im Buch vorblättern --->>
im Buch zurückblättern <<---
Kontakt:
- schreiben Sie uns eine Email kontakt@fasp.de
- oder rufen Sie uns an +49 89 652 001
Rechtsanwalt Stefan Renz studierte Jura an der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald, der Lancaster University / Großbritannien mit Schwerpunkt Internationales Wirtschaftsrecht und der Universität Leipzig. Er ist seit 2006 Partner bei Brennecke & Partner im Standort Leipzig.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.
Brennecke & Partner Leipzig
Lampestraße 6
04107 Leipzig
Tel.: 0341 – 964 350
Fax.: 0341 – 964 35 55
Mail: kontakt@fasp.de
Persönliches
Während des Referendariates war Rechtsanwalt Stefan Renz u.a. für eine große deutsche Wirtschaftskanzlei in Moskau tätig.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Russisch
Tätigkeitsbereiche
Stefan Renz ist überwiegend tätig in den Bereichen
- Immobilienrecht, insbesondere gewerbliches Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Maklerrecht
- Gesellschaftsrecht
- Vertragsrecht
Rechtsanwalt Stefan Renz ist Mitglied in der
- Vereinigung für deutsch-russisches Wirtschaftsrecht e.V.
Rechtsanwalt Peter Hesse studierte Rechtswissenschaften in Potsdam. Er ist seit 2006 Partner bei Brennecke & Partner sowie Gründer und Geschäftsführer des Standortes Potsdam.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.
Brennecke & Partner Potsdam
Bertinistraße 12-13
14469 Potsdam
Tel: 0331 - 620 30 30
Fax: 0331 - 620 30 33
Mail: kontakt@fasp.de
Persönliches
Während seines Studium und des Referendariats am Landgericht Potsdam war Rechtsanwalt Peter Hesse als Leistungssportler in der 1. und 2. Bundesliga in der Sportart Ringen tätig.
Rechtsanwalt Peter Hesse ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
und Autor eines Blog´s zu Themen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
Besondere Angebote:
"Wer kauft schon gern die Katze im Sack"
"Unterstützung von Führungskräften und Mitarbeitern im Mietrecht - Beratungsflatrates"
"Unterstützung von Führungskräften und Mitarbeitern im WEG-Recht - Beratungsflatrate"
Sprachkenntnisse
- Englisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwalt Peter Hesse ist überwiegend tätig in den Bereichen
- Immobilienrecht - hier insbesondere Wohnungseigentumsrecht, (gewerbliches) Miet- und Maklerrecht
- Arbeitsrecht
- Vertragsrecht
Darüber hinaus liegen seine Interessen im Bereich des
Rechtsanwalt Peter Hesse ist Mitglied im
- BWE - Bund der Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., 1. Vorsitzender im Kreisverband Potsdam
- DAV - Deutscher Anwaltsverein e.V.
- Potsdamer Anwaltsverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV
- Präsidiumsmitglied Ringerclub "RC Germania" Potsdam e.V.
- Präsidiumsmitglied Ringerverband Brandenburg e.V.
Veröffentlichungen
- "Das Wohnungseigentum - Eine Einführung für den Praktiker", Hesse/Renz, Verlag für Mittelstand und Recht 2007, ISBN 978-3-939384-09-0,
- "Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer bei Instandhaltung von Fenstern", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 13.12.2009,
- "Wann darf der WEG-Verwalter Zustimmung zur Wohnungsveräußerung verweigern?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 08.11.2009,
- "Der mietrechtliche Kündigungsverzicht: Wann kann dieser unwirksam sein?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 11.10.2009,
- "Die Betriebskostenabrechnung: Erleichterungen für den Vermieter", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 20.09.2009,
- "Schallschutz einer Eigentumswohnung: Kann der Mieter bei Änderung mindern?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 07.08.2009,
- "Neue Kosten für den Vermieter – Unwirksame Endrenovierungsklausel", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 12.07.2009,
- "Krisenmanagement: Schadensminimierung durch so genannte „Ausfrierung“, Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 14.06.2009,
- "Wohnung zu klein - Muss Verieter mit fristloser Kündigung rechnen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 10.05.2009,
- "Hausverkäufer aufgepasst: Wieweit geht die Aufklärungspflicht bei Asbest", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 15.04.2009,
- "Neues für den vermieter: Endrenovierung - eine ganz neue Möglichkeit?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 08.03.2009,
- "Muss Vermieter die Elektroleitungen und Elektrogeräte regelmäßig inspizieren?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 14.12.2008,
- "Muss der Wohnungsverkäufer über riskante Entwicklung eines Mietpool aufklären?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 26.10.2008,
- "Dürfen Vermieter ein Pavillionzelt auf der Terasse verbieten?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 24.08.2008,
- "Darf Vermieter Zuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel verlangen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.07.2008,
- "Müssen Hausmeisterkosten in der Betriebskostenabrechung konkretisiert werden?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 25.05.2008,
- "Beginnt die Betriebskostenabrechungsfrist bei Anerkenntnis durch Mieter neu?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.04.2008,
- "Wie sind Betriebskosten im Wohnungsmietrecht abzurechnen", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 23.03.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum: 3. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 24.02.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 2. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.01.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 1. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 16.12.2007,
- "Muss Mieter anteilige Kosten für nicht fällige Schönheitsreparaturen übernehmen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 28.10.2007,
- "Hausverwaltung veruntreut Gelder: Haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 26.08.2007,
- "Internetsurfen während der Arbeitszeit - Kündigung zulässig?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 29.07.2007,
- "Nebenkostenabrechnung - Müssen "nichtumlagefähige" Nebenkosten enthalten sein?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.05.2007,
- "Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit - Kündigungsgrund?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 25.03.2007,
- "Unwirksamkeit "starrer" Quotenklauseln in Mietverträgen", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 28.02.2007,
- "Haftung des WEG-Verwalters bei Schäden im Sondereigentum", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 20.01.2007,
- "Offene Kritik am Arbeitgeber", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 17.12.2006,
- "Gebrauch: Zulässige Nutzung zu Wohnzwecken", Der Miet-Rechtsberater, Juli 2005, Seite 179;
- zahlreiche Aufsätze und Rechtsinfos zu den Themen: Wohnungseigentumsrecht, Miet- und Maklerrecht, Arbeitsrecht und Sportrecht
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Maklerrecht/ ProvisionRechtsinfos/ Maklerrecht/ Immobilienmakler/ Provision
Rechtsinfos/ Immobilienrecht
