Der Immobilienmakler – Eine Einführung 4. Ursächlichkeit der Maklertätigkeit
Der Immobilienmakler – Eine Einführung 4. Ursächlichkeit der Maklertätigkeit
Dieser Artikel ist eine Fortsetzung von Der Immobilienmakler - Eine Einführung 3. Der Hauptvertrag
Grundsatz
Zwischen der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers und dem Abschluss des Hauptvertrages muss nach der gesetzlichen Vorgabe ein so genannter ursächlicher Zusammenhang bestehen. Das bedeutet, dass der Abschluss des Hauptvertrages Folge einer dem Maklervertrag entsprechenden, auf den Hauptvertrag abzielenden Maklertätigkeit sein muss. Dabei ist es ausreichend, wenn der Makler mitursächlich für den Vertragsschluss gewirkt hat. Der Makler muss eine Ursache für den Vertragsabschluß setzen, nicht jedoch die alleinige. Die Maklertätigkeit ist für das Zustandekommen des Hauptvertrages (mit-)ursächlich, wenn der Interessent nähere Informationen über ein bestimmtes Objekt erhalten hat und dem Interessenten diese Informationen nicht bereits bekannt waren. Ein Vermittlungsmakler hat schon dann eine Mitursache gesetzt, wenn die Abschlussbereitschaft des Hauptvertragspartners irgendwie erhöht wurde.
Die Ursächlichkeit zwischen Maklertätigkeit und Abschluss des Hauptvertrages (So genannte Kausalität) hat der Makler zu beweisen. Im Maklerrecht besteht jedoch zu Gunsten des Maklers eine so genannte Kausalitätsvermutung. Danach besteht die Ursächlichkeit zwischen der Maklertätigkeit und dem Hauptvertragsabschluss bereits dann, wenn ein Nachweis zur Gelegenheit des Abschlusses eines Hauptvertrages in die Hände des Interessenten gelangt ist und dieser anschließend das nachgewiesene Objekt erwirbt. Folgt also der Hauptvertragsabschluss in angemessener Zeit nach der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers, wird die Ursächlichkeit grundsätzlich vermutet. Insofern trifft den Interessenten die Beweislast dafür, dass die Maklertätigkeit nicht ursächlich für den Hauptvertragsabschluss war. Aber auch bei längeren Zeiträumen kann Kausalität vorliegen und der Provisionsanspruch entstanden sein.
Vorkenntnis
Es liegt keine Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Hauptvertragsabschluss vor, wenn dem Interessenten die Hauptvertragsgelegenheit bereits bekannt war. Eine Vorkenntnis wird dann angenommen, wenn alle, einem vollständigen Nachweis entsprechende Umstände bekannt sind. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn die Tätigkeit des Maklers erst den Anstoß zum Abschluss des Hauptvertrages gegeben hat, etwa durch wesentliche Zusatzinformationen, weitere Besichtigungstermine oder wenn der Interessent die Vorkenntnis nicht ausnutzt. In all diesen Fällen wird eine Kausalität bejaht. Es besteht grundsätzlich keine Pflicht des Interessenten, auf die Vorkenntnis hinsichtlich eines bestimmten Objektes hinzuweisen. Nimmt er dennoch – trotz bestehender Kenntnis – die Maklerleistung in Anspruch oder unterzeichnet eine Provisionsvereinbarung, kann unter Umständen ein Provisionsanspruch entstanden sein.
Unterbrechung der Kausalität
Die Ursächlichkeit einer Maklerleistung ist dann nicht mehr gegeben, wenn die Hauptvertragsgelegenheit nicht dieselbe ist, die der Interessent ausgenutzt hat. Das ist z.B. dann der Fall, wenn der Makler ein bestimmtes Objekt nachweist, der Hauptvertrag aber nicht zustande kommt und ein weiterer Makler den Interessenten zu einem späteren Zeitpunkt darüber informiert, dass das Objekt nun doch wieder zu haben sei. Bei dieser Konstellation ist der dann abgeschlossene Hauptvertrag nicht auf die Leistung des ersten Maklers zurückzuführen.
Dieser Artikel wird fortgesetzt in Der Immobilienmakler – Eine Einführung 5. Der Provisionsanspruch

Weiterlesen:
im Buch vorblättern --->>
im Buch zurückblättern <<---
Kontakt:
- schreiben Sie uns eine Email kontakt@fasp.de
- oder rufen Sie uns an +49 89 652 001
Rechtsanwalt Stefan Renz studierte Jura an der Ernst-Moritz-Arndt Universität Greifswald, der Lancaster University / Großbritannien mit Schwerpunkt Internationales Wirtschaftsrecht und der Universität Leipzig. Er ist seit 2006 Partner bei Brennecke & Partner im Standort Leipzig.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.
Brennecke & Partner Leipzig
Lampestraße 6
04107 Leipzig
Tel.: 0341 – 964 350
Fax.: 0341 – 964 35 55
Mail: kontakt@fasp.de
Persönliches
Während des Referendariates war Rechtsanwalt Stefan Renz u.a. für eine große deutsche Wirtschaftskanzlei in Moskau tätig.
Sprachkenntnisse
- Englisch
- Russisch
Tätigkeitsbereiche
Stefan Renz ist überwiegend tätig in den Bereichen
- Immobilienrecht, insbesondere gewerbliches Mietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Maklerrecht
- Gesellschaftsrecht
- Vertragsrecht
Rechtsanwalt Stefan Renz ist Mitglied in der
- Vereinigung für deutsch-russisches Wirtschaftsrecht e.V.
Rechtsanwalt Peter Hesse studierte Rechtswissenschaften in Potsdam. Er ist seit 2006 Partner bei Brennecke & Partner sowie Gründer und Geschäftsführer des Standortes Potsdam.
Seit einer Gesetzesänderung zum 01.06.2007 dürfen Anwälte generell vor allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten auftreten; wir stehen Ihnen für die gerichtliche Vertretung gerne zur Verfügung.
Brennecke & Partner Potsdam
Bertinistraße 12-13
14469 Potsdam
Tel: 0331 - 620 30 30
Fax: 0331 - 620 30 33
Mail: kontakt@fasp.de
Persönliches
Während seines Studium und des Referendariats am Landgericht Potsdam war Rechtsanwalt Peter Hesse als Leistungssportler in der 1. und 2. Bundesliga in der Sportart Ringen tätig.
Rechtsanwalt Peter Hesse ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
und Autor eines Blog´s zu Themen des Miet- und Wohnungseigentumsrechts.
Besondere Angebote:
"Wer kauft schon gern die Katze im Sack"
"Unterstützung von Führungskräften und Mitarbeitern im Mietrecht - Beratungsflatrates"
"Unterstützung von Führungskräften und Mitarbeitern im WEG-Recht - Beratungsflatrate"
Sprachkenntnisse
- Englisch
Tätigkeitsbereiche
Rechtsanwalt Peter Hesse ist überwiegend tätig in den Bereichen
- Immobilienrecht - hier insbesondere Wohnungseigentumsrecht, (gewerbliches) Miet- und Maklerrecht
- Arbeitsrecht
- Vertragsrecht
Darüber hinaus liegen seine Interessen im Bereich des
Rechtsanwalt Peter Hesse ist Mitglied im
- BWE - Bund der Wohnungs- und Grundeigentümer e.V., 1. Vorsitzender im Kreisverband Potsdam
- DAV - Deutscher Anwaltsverein e.V.
- Potsdamer Anwaltsverein e.V.
- Arbeitsgemeinschaft Sportrecht im DAV
- Präsidiumsmitglied Ringerclub "RC Germania" Potsdam e.V.
- Präsidiumsmitglied Ringerverband Brandenburg e.V.
Veröffentlichungen
- "Das Wohnungseigentum - Eine Einführung für den Praktiker", Hesse/Renz, Verlag für Mittelstand und Recht 2007, ISBN 978-3-939384-09-0,
- "Beschlusskompetenz der Wohnungseigentümer bei Instandhaltung von Fenstern", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 13.12.2009,
- "Wann darf der WEG-Verwalter Zustimmung zur Wohnungsveräußerung verweigern?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 08.11.2009,
- "Der mietrechtliche Kündigungsverzicht: Wann kann dieser unwirksam sein?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 11.10.2009,
- "Die Betriebskostenabrechnung: Erleichterungen für den Vermieter", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 20.09.2009,
- "Schallschutz einer Eigentumswohnung: Kann der Mieter bei Änderung mindern?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 07.08.2009,
- "Neue Kosten für den Vermieter – Unwirksame Endrenovierungsklausel", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 12.07.2009,
- "Krisenmanagement: Schadensminimierung durch so genannte „Ausfrierung“, Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 14.06.2009,
- "Wohnung zu klein - Muss Verieter mit fristloser Kündigung rechnen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 10.05.2009,
- "Hausverkäufer aufgepasst: Wieweit geht die Aufklärungspflicht bei Asbest", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 15.04.2009,
- "Neues für den vermieter: Endrenovierung - eine ganz neue Möglichkeit?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 08.03.2009,
- "Muss Vermieter die Elektroleitungen und Elektrogeräte regelmäßig inspizieren?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 14.12.2008,
- "Muss der Wohnungsverkäufer über riskante Entwicklung eines Mietpool aufklären?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 26.10.2008,
- "Dürfen Vermieter ein Pavillionzelt auf der Terasse verbieten?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 24.08.2008,
- "Darf Vermieter Zuschlag bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel verlangen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.07.2008,
- "Müssen Hausmeisterkosten in der Betriebskostenabrechung konkretisiert werden?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 25.05.2008,
- "Beginnt die Betriebskostenabrechungsfrist bei Anerkenntnis durch Mieter neu?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.04.2008,
- "Wie sind Betriebskosten im Wohnungsmietrecht abzurechnen", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 23.03.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsverwaltung von Wohnungseigentum: 3. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 24.02.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 2. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.01.2008,
- "Hausgeldrückstände – Zwangsversteigerung von Wohnungseigentum: 1. Teil", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 16.12.2007,
- "Muss Mieter anteilige Kosten für nicht fällige Schönheitsreparaturen übernehmen?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 28.10.2007,
- "Hausverwaltung veruntreut Gelder: Haftet die Wohnungseigentümergemeinschaft?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 26.08.2007,
- "Internetsurfen während der Arbeitszeit - Kündigung zulässig?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 29.07.2007,
- "Nebenkostenabrechnung - Müssen "nichtumlagefähige" Nebenkosten enthalten sein?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 27.05.2007,
- "Nebentätigkeit während der Arbeitsunfähigkeit - Kündigungsgrund?", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 25.03.2007,
- "Unwirksamkeit "starrer" Quotenklauseln in Mietverträgen", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 28.02.2007,
- "Haftung des WEG-Verwalters bei Schäden im Sondereigentum", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 20.01.2007,
- "Offene Kritik am Arbeitgeber", Rechtsanwälte informieren, Potsdam am Sonntag, 17.12.2006,
- "Gebrauch: Zulässige Nutzung zu Wohnzwecken", Der Miet-Rechtsberater, Juli 2005, Seite 179;
- zahlreiche Aufsätze und Rechtsinfos zu den Themen: Wohnungseigentumsrecht, Miet- und Maklerrecht, Arbeitsrecht und Sportrecht
Mehr Beiträge zum Thema finden Sie unter:
Rechtsinfos/ Maklerrecht/ Immobilienmakler/ VermittlungsmaklerRechtsinfos/ Vertragsrecht/ Angebot-Annahme-Vertragsschluss
Rechtsinfos/ Vertragsrecht/ Vertragstyp
Rechtsinfos/ Immobilienrecht
