Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2.1 - Insolvenzstraftaten - Delikte
Die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn der Schuldner wegen
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Bankrotts (Fußnote),
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Bankrotts in besonders schwerem Fall (Fußnote),
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Verletzung der Buchführungspflicht (Fußnote) oder
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Gläubigerbegünstigung (Fußnote)
rechtskräftig verurteilt wurde.
Die hierunter fallenden Straftaten sind:
Gläubigerbegünstigung, § 283 c StGB
Bevorzugung eines Gläubigers durch Befriedigung oder Besicherung, die dieser zu diesem Zeitpunkt (Fußnote) nicht (Fußnote) zu beanspruchen hatte, z.B.:
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Verzögern des Insolvenzantrages, um einzelnem Gläubiger Pfändung zu ermöglichen
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Einräumung von Sicherheiten (Fußnote), die Gläubiger nicht zustehen (Fußnote)
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Rückzahlung von ungekündigten Darlehen
Schuldnerbegünstigung, § 283 d StGB
Beiseite schaffen / zerstören / beschädigen des Vermögens eines (Fußnote) Insolvenzschuldners
Beeinträchtigung von Vermögensbestandteilen, § 283 I Nr. 1 StGB z.B.:
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Entnahme von Firmenguthaben
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Wegschaffen von Vermögen / Waren / Werten
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Begebung unbegründeter Sicherheiten (Fußnote)
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Forderungseinzug über fremde Konten · Scheinveräußerungen
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Verschweigen von Vermögensbestandteilen i.R.d. Insolvenzverfahrens
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Vortäuschen eines Anspruchs, der Gläubiger an Verwertung hindert
nicht:
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- der Verkauf von Waren im ordentlichen Geschäftsgang gegen ordnungsgemäße Zahlung
Verbrauch übermäßiger Beträge, § 283 I Nr. 2 StGB z.B.:
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Durchführung von Aufträgen, die erkennbar Verlust bringen
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Warenverkäufe unter Wert
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Spiel, Wette, Lotto, Kettenbriefe
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Aussichtslose Investitionen
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Luxusausgaben
nicht:
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- Zahlung von Lohn, Gehalt, Sozialabgaben, Steuer
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- Verbrauch für angemessenen Unterhalt
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- Zahlung angemessener Lebensversicherung
Waren- / Wertpapierverschleuderung, § 283 I Nr. 3 StGB
Vortäuschen / Anerkennen erdichteter Rechte Dritter, § 283 I Nr. 4 StGB
Unterlassene / mangelhafte Buchführung, § 283 I Nr. 5 StGB
Beiseiteschaffen / Vernichten von Handelsbüchern, § 283 I Nr. 6 StGB
Mangelhafte / Verspätete Bilanzerstellung, § 283 I Nr. 7 StGB (Fußnote), Verletzung der Buchführungspflicht, § 283 b StGB (Fußnote)
Beispiele hierfür sind z.B.:
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fehlerhafter Jahresabschluss
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fehlender Jahresabschluss
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verspäteter Jahresabschluss
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Restschuldbefreiung - Schuldenabbau durch Insolvenz (Chancen und Risiken der Restschuldbefreiung)" von Harald Brennecke und Markus Jauch, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 3-939384-00-3, ISBN ab 01.01.2007: 978-3-939384-00-7.

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Herausgeber / Autor(-en):
Harald Brennecke
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
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Stand: Mai 2026
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