Restschuldbefreiung: Versagung, Teil 2.1 - Insolvenzstraftaten - Delikte
Die Restschuldbefreiung kann versagt werden, wenn der Schuldner wegen
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Bankrotts (Fußnote),
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Bankrotts in besonders schwerem Fall (Fußnote),
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Verletzung der Buchführungspflicht (Fußnote) oder
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Gläubigerbegünstigung (Fußnote)
rechtskräftig verurteilt wurde.
Die hierunter fallenden Straftaten sind:
Gläubigerbegünstigung, § 283 c StGB
Bevorzugung eines Gläubigers durch Befriedigung oder Besicherung, die dieser zu diesem Zeitpunkt (Fußnote) nicht (Fußnote) zu beanspruchen hatte, z.B.:
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Verzögern des Insolvenzantrages, um einzelnem Gläubiger Pfändung zu ermöglichen
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Einräumung von Sicherheiten (Fußnote), die Gläubiger nicht zustehen (Fußnote)
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Rückzahlung von ungekündigten Darlehen
Schuldnerbegünstigung, § 283 d StGB
Beiseite schaffen / zerstören / beschädigen des Vermögens eines (Fußnote) Insolvenzschuldners
Beeinträchtigung von Vermögensbestandteilen, § 283 I Nr. 1 StGB z.B.:
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Entnahme von Firmenguthaben
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Wegschaffen von Vermögen / Waren / Werten
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Begebung unbegründeter Sicherheiten (Fußnote)
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Forderungseinzug über fremde Konten · Scheinveräußerungen
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Verschweigen von Vermögensbestandteilen i.R.d. Insolvenzverfahrens
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Vortäuschen eines Anspruchs, der Gläubiger an Verwertung hindert
nicht:
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- der Verkauf von Waren im ordentlichen Geschäftsgang gegen ordnungsgemäße Zahlung
Verbrauch übermäßiger Beträge, § 283 I Nr. 2 StGB z.B.:
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Durchführung von Aufträgen, die erkennbar Verlust bringen
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Warenverkäufe unter Wert
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Spiel, Wette, Lotto, Kettenbriefe
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Aussichtslose Investitionen
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Luxusausgaben
nicht:
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- Zahlung von Lohn, Gehalt, Sozialabgaben, Steuer
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- Verbrauch für angemessenen Unterhalt
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- Zahlung angemessener Lebensversicherung
Waren- / Wertpapierverschleuderung, § 283 I Nr. 3 StGB
Vortäuschen / Anerkennen erdichteter Rechte Dritter, § 283 I Nr. 4 StGB
Unterlassene / mangelhafte Buchführung, § 283 I Nr. 5 StGB
Beiseiteschaffen / Vernichten von Handelsbüchern, § 283 I Nr. 6 StGB
Mangelhafte / Verspätete Bilanzerstellung, § 283 I Nr. 7 StGB (Fußnote), Verletzung der Buchführungspflicht, § 283 b StGB (Fußnote)
Beispiele hierfür sind z.B.:
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fehlerhafter Jahresabschluss
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fehlender Jahresabschluss
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verspäteter Jahresabschluss
Dieser Beitrag ist entnommen aus dem Buch "Restschuldbefreiung - Schuldenabbau durch Insolvenz (Chancen und Risiken der Restschuldbefreiung)" von Harald Brennecke und Markus Jauch, mit Fußnoten erschienen im Verlag Mittelstand und Recht, www.vmur.de, ISBN 3-939384-00-3, ISBN ab 01.01.2007: 978-3-939384-00-7.

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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
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Beruflicher Hintergrund
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- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
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Mitgliedschaften & Engagement
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- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
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