Lebensmittel für besondere Verbrauchergruppen (Säuglinge, Kleinkinder, medizinische Zwecke)
· Säuglingsanfangsnahrung, dazu zählen Pulver oder trinkfertige Milchnahrungen, die ab Geburt eingesetzt werden können und speziell auf die Nährstoffbedürfnisse von nicht (voll) gestillten Säuglingen abgestimmt sind.
· Folgenahrung, hierunter fallen Produkte für Säuglinge ab etwa dem sechsten Lebensmonat bestimmt, meist in Form von Pulvermilch zum Anrühren oder trinkfertigen Flaschen. Sie enthalten im Vergleich zur Anfangsnahrung eine andere Nährstoffzusammensetzung.
· (Getreide-)Beikost, gemeint sind etwa Getreidebreie, Grießbrei für Kinder in Gläschen, Gemüse- oder Obstzubereitungen in Gläschen, die schrittweise zur Ergänzung der Milchmahlzeiten eingeführt werden.
· Tagesrationen für eine gewichtskontrollierende Ernährung, darunter fallen vollwertige Ersatzmahlzeiten in Form von Pulvern, Riegeln oder Shakes, die im Rahmen einer kalorienkontrollierten Diät als einzige oder hauptsächliche Energiequellen dienen können.
· Lebensmittel für besondere medizinische Zwecke, beispielsweise Trinknahrungen oder angereicherte Pulverpräparate, die zur ernährungsmedizinischen Behandlung von Patienten mit bestimmten Krankheiten oder Einschränkungen bestimmt sind.
Quellenindex:
(1): Streinz/Meisterernst, Lebensmittelrechts-Handbuch, II. Kapitel Rn. 51 ff.
(2): Streinz/Meisterernst, Lebensmittelrechts-Handbuch, II. Kapitel Rn. 51.
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Profil
Harald Brennecke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht, Fachanwalt für Insolvenzrecht sowie Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz.Als Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe begleitet er Unternehmer, Unternehmen und den Mittelstand mit langjähriger Erfahrung in wirtschaftsrechtlichen und unternehmerischen Fragestellungen.
Tätigkeitsschwerpunkte
- Gesellschaftsrecht, insbesondere Gesellschaftsgründung, Gesellschaftsverträge und Geschäftsführerhaftung
- Insolvenzrecht und Unternehmenssanierung
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Beruflicher Hintergrund
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- Partner von FASP und Gründer des Standorts Karlsruhe
- Langjährige Tätigkeit im Bereich Unternehmenssanierung
Mitgliedschaften & Engagement
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Insolvenzrecht im Deutschen Anwaltverein
- Dozent für Gesellschaftsrecht und Insolvenzrecht an der DMA Deutsche Mittelstandsakademie
Fachbeiträge & Projekte
Autor und Mitautor zahlreicher Fachpublikationen und Beiträge, insbesondere zu Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Vertriebsrecht, Gewerblichem Rechtsschutz, Datenschutz-/IT-Recht sowie Vertragsrecht.Sprachen
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